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Politker sind nicht verfassungstreu II

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Innenminister Hans-Peter Friedrich verteidigt den Staatstrojaner gegen deutsche Gerichte und die Verfassung.

Man muss sich schon für das Thema interessieren, aber dann ist der Beitrag von Frank Rieger und Constanze Kurz vom CCC zum Staatstrojaner sehr interessant.

Der Einsatz des Staatstrojaners wurde vom Landgericht Landshut für (verfassungs-)rechtswidrig erklärt und dieses Urteil wurde nicht angefochten - das Urteil gilt also. Das ist unserem Innenminister aber egal. Für ihn ist nur wichtig, dass man die Bürger überwachen kann, nicht ob die Überwachung verfassungskonform ist: "Entscheidend ist, wir müssen in der Lage sein, Kommunikation zu überwachen" (aus einem FAZ-Interview). Es beruhigt mich enorm, dass Menschen wie Hans-Peter Friedrich über unsere Verfassung wachen.

Gerade die tausenden Screenshots gehen ziemlich unumstritten über die Erlaubnis, Telekommunikation (E-Mail und Skype) zu überwachen hinaus. Das betrachtet Friedrich immerhin als juristisch umstritten.

Wie Üblich wurden die Überwachungsmaßnahmen mit besonders schweren Fällen wie Terrorismus begründet. Jetzt werden sie aber für Kleinigkeiten wie Anabolika-Handel oder die Überwachung einer Internetapotheke eingesetzt.

Das überwachte Skype hätte übrigens auch legal abgehört werden können. Wie jeder kommerzielle Telekommunikationsanbieter muss auch Skype Limited (in Luxemburg) Abhörschnittstellen bereithalten und auf Anfrage Ermittlungsbehörden Zugang zu den Abhörschnittstellen geben. Das gilt für ganz Europa. Warum also einen illegalen Trojaner einsetzen, wenn man es auch legal haben könnte?

Der Staatstrojaner hat viele Funktionen, die er nicht haben dürfte. Wollte eine Ermittlungsbehörde jemand diskreditieren oder inhaftieren, könnte sie ihm den Trojaner unterschieben, belastendes Material nachladen und anschließend dessen Existenz dokumentieren. Witzigerweise ist es auch egal, wenn sie schon beim Einsatz des Trojaners deutsches Recht gebrochen haben - die "Beweise" gelten trotzdem (anders als im angelsächsischen Recht).

Der Trojaner ist nach der Installation aber auch relativ leicht durch nicht verbeamtete Kriminelle zu übernehmen. Wer dem Trojaner Befehle geben will, braucht kein Passwort oder Verschlüsselung knacken, das Wissen um die Existenz des Trojaners genügt technisch versierten Personen. Im Grunde macht der Einsatz des Trojaners einen Rechner als Beweis so unbrauchbar, als würde die Polizei die Türe zu einer Wohnung aufbrechen, ein paar Tage offen lassen und dann Beweise sammeln. Da aber bisher bei beschlagnahmten Rechnern auch nicht dokumentiert wurde, was mit ihnen so alles geschah, wird man wahrscheinlich auch mit diese Beschwerde vor Gericht keinen Erfolg haben. Unsere Polizei ist bekanntlich immer lieb und arbeitet fehlerfrei.

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