Weißes Rauschen

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StVZO und Fahrräder

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Ich wollte mein Fahrrad verkehrssicher im Sinne der StVZO machen, habe mich aber dann doch entschieden es verkehrssicher im Sinne der Vernunft zu machen. Hier eine kurze Zusammenfassung der realitätsfernen Gesetze für Fahrräder.

Ich bin kein Anwalt, den Gesetzestext gibt es in § 67 StVZO

Reflektoren an den Rädern
Je 2 gelbe Reflektoren an Vorder- und Hinterrad.
oder
An Vorder- und Hinterrad einen durchgehenden weißen Reflektorstreifen.

Je nach Bauform sind weiße oder gelbe Reflektoren die falschen. Wer nur je 2 weiße Reflektoren an Vorder- und Hinterrad, hat entspricht nicht der StVZO. Wer nur an Vorder- und Hinterrad einen durchgehenden gelben Reflektorstreifen hat, auch nicht.

Zur 2. Kategorie zählen neuerdings übrigens die Reflektor-Stäbe von 3M. Obwohl sie nicht durchgehend sind, haben sie eine Zulassung bekommen. (Andere zugelassene gibt es noch nicht.) Allerdings muss an jeder Speiche ein Reflektorstab sein und mindestens ein Stab je Rad muss den Zulassungsaufdruck (K~~~) haben. Wer also irgendein Stäbchen verliert, hat kein zugelassenes Fahrrad mehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Rad 42 oder 24 Speichen hat und sich die Zahl der Reflektoren auf 41 oder 23 verringert. Die Sichtbarkeit spielt also eine untergeordnete Rolle. Hauptsache überall sind die Stäbchen dran.

Sonstige Reflektoren
Je 2 nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren an den Pedalen.

Ein roter Rückstrahler (gemeinsprachlich: Reflektor), der nicht höher als 60 cm über der Fahrbahn sein darf. 60 cm, das ist etwas oberhalb des Knies. Wo befinden sich diese Reflektoren normalerweise an Fahrrädern? Am Sattelrohr oder am Gepäckträger! Also viel zu hoch um die Vorschrift zu erfüllen.

Die vorgeschriebene Maximalhöhe für rote Rückstrahler stellt sicher, dass ein Autofahrer den Reflektor eines Radfahrers auf einem normalen Radweg nicht sehen kann, weil er tiefer liegt, als die Motorhaube der PKW, die zwischen Radweg und Straße parken.

Beleuchtung
Die üblichen Akku-Lampen sind nach wie vor grundsätzlich nicht zugelassen. Sie dürfen nur für Rennräder mit weniger als 11 kg genutzt werden. Rennräder unter 11 kg erfüllen aber sowieso nie die Vorgaben, weil sie garantiert keine zugelassenen Speichenreflektoren, gelben Reflektoren an den Pedalen und weiße/rote Reflektoren nach vorne und hinten haben. Rennräder haben nämlich Klick-Pedale und da passen keine Reflektoren dran.

Eine Gesetzesnovelle, in der auch Mountainbikes unter 13 kg das Privileg von Akku-Leuchten bekommen hätten, hat es leider nicht durch den Bundestag geschafft.

Vorgeschrieben sind statt dessen Dynamos. Diese sind klar Überlegen: schwankende Helligkeit, kein Standlicht und sie fallen bei Regen und Schnee schnell komplett aus, weil die Walze auf dem Mantel keinen Griff mehr findet.

Für die Frontleuchte wurde - etwas umständlich - vorgeschrieben, dass die Mitte des Lichtkegels spätestens in 10 Metern auf den Boden treffen soll. Ich wäre ja dafür gewesen, dass die Lampe andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Aber die Blendwirkung ist erst seit etwa 10 Jahren ein Problem und konnte deshalb bei der Gesetzgebung nicht berücksichtigt werden.

Fazit
Ich glaube, die StVZO für Fahrräder wurde von Autofahrern entworfen, die diese lästigen Radfahrer von der Straße haben wollen. Während für KFZ Tagfahrlicht für Neufahrzeuge sogar vorgeschrieben wurde, werden die Beleuchtungsmöglichkeiten für Fahrräder nur sehr zögerlich erweitert.

Polizisten sind glücklicherweise das kleinste Problem. Sie sind in der Regel zufrieden, wenn das Fahrrad vernünftig beleuchtet ist, selbst wenn es nicht der StVZO entspricht (bei der viele Polizisten auch nicht hinterher kommen). Problematischer wird es bei einem Unfall. Man muss damit rechnen auf einem Teil des Schadens (üblich: 10%) sitzen zu bleiben, weil man ein nicht-StVZO-zugelassenes Fahrrad benutzt hat. Das kann selbst dann geschehen, wenn dieser Verstoß gegen die StVZO keine Auswirkung auf den Unfall hatte - z.B. weil man bei Tag überfahren wurde aber ein Reflektor fehlte. Da kann man nur hoffen vor einem Richter zu landen, der schon mal Fahrrad gefahren ist.

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