Massenabmahnungen wegen FCKW frei als irreführende Aussage
Friday, September 17, 2010 3:13:25 PM
Wer in den 1980er Jahren etwas auf sich hielt und gut meinte und nicht an der Ausweitung des Ozonlochs Schuld sein wollte, kaufte nur Produkte mit dem Stempel „FCKW-frei“. Seit Anfang der 1990er Jahre allerdings ist die Verwendung von FCKW, Fluorkohlenwasserstoff, ohnehin verboten. Heute werben natürlich auch noch viele Hersteller mit dem der Aussage "FCKW frei" und versuchen so Uweltfreundlich dazustehen. Das hat 38 Herstellern von Matratzen, Kühlschränken und Haarspray nun Abmahnungen von der Verbraucherzentrale Bundesverband eingebracht, weil diese Firmen „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ machten. Denn die Hersteller führten ja mit ihrem Stempel die Verbraucher so in die Irre. Natürlich gibt es jetzt andere Zecken im Internet, die sich an den Bundesverband anhängen und nun Reihenweise kleine und kleinste Händler Abmahnen um im Namen des Verbraucherschutz für ihren Lebensunterhalt abzukassieren. Wir sprachen mit einigen Händlern und mussten mit Erschütterung feststellen, dass diese Verbraucherabzocker in 5 Jahren z. B. 6 Flaschen Reinigungspray über ihren Online Shop verkauft haben und nun 150 Euro Schadensersatz vom Abmahnverein gefordert wird. In diesem Fall mahnt der Verein pro Verbraucherschutz e. V. mit dem Vereinsvorsitzenden Joachim Rosseburg aus Großbeuthen ab und Verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit 5100 Euro Strafe. Ganz schön viel Geld für 6 Flaschen Reinigungspray mit insgesamt 5 Euro Gewinn in 5 Jahren, finden wir.
Der Vereinsvorsitzende des Abmahnvereins ist schon mehrfach im Internet mit Abmahnungen (Abmahnverein in Ausbildung geübt bei Ebay) aufgefallen, als er wahrscheinlich sein einträgliches Geschäftsmodel suchte, dies scheint er nun gefunden zu haben.
Der Verein pro Verbraucherschutz e. V. darf zurzeit (noch) abmahnen, da er in die Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) aufgenommen wurde.
Der Vereinsvorsitzende des Abmahnvereins ist schon mehrfach im Internet mit Abmahnungen (Abmahnverein in Ausbildung geübt bei Ebay) aufgefallen, als er wahrscheinlich sein einträgliches Geschäftsmodel suchte, dies scheint er nun gefunden zu haben.
Der Verein pro Verbraucherschutz e. V. darf zurzeit (noch) abmahnen, da er in die Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) aufgenommen wurde.



