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ThoBlog

die Stadt, das Web und der Rest

Posts tagged with "recht"

Rufmordkampagne gegen Rettet-das-Internet

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Aus dem Newsletter der Initiative:
Wörtlich heißt es in einer sich virusartig verbreitenden Kettenmail: "Die sammeln Webadressen um zu schauen wen se als nächstes am Arsch bekommen können." In der Tat sammeln wir Web-Adressen, nämlich von Leuten, die mit uns gemeinsam für ein freies Internet kämpfen wollen. Die Furcht, dass für Listeneinträger irgendwelche Nachteile entstehen könnten, ist allerdings nicht neu, weshalb wir dies bereits seit längerem in unseren FAQ erläutern, und nun auch in einer Newsmeldung ausführlich darauf eingegangen sind:

http://www.rettet-das-internet.de/news.htm#rufmord_kampagne


Das ist nachvollziehbar und verständlich. Weiter heißt es:

Hier nur soviel: Hauptarbeits-Instrumente von Abmahnanwälten sind Suchmaschinen wie Google, sowie Internet-Archive wie Archive.org. Dort finden sie ganz gezielt konkrete Informationen, die die Interessen ihrer jeweiligen Mandanten (Abmahner) betreffen. Unsere Liste ist dafür völlig ungeeignet.


Also, keine Angst vor Leuten, die etwas positives für alle bewegen wollen.

Feed Icon von Opera wieder eingeführt

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via Opera Desktop Team

Wie berichtet hatte Opera in der letzten weekly build (Preview Version von V.9) das Mozilla Feed Icon entfernt, da anscheindend Opera aufgefordert wurde, eine Vereinbarung (Agreement) zur Nutzung dieses Icons zu unterzeichnen. Nach Gesprächen mit Mozilla ist dieses Icon nun wieder in der jüngsten weekly build von Opera enthalten.

Mozilla verlangt Unterschrift für RSS-Icon Nutzung

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via Opera Watch

Mozilla verlangt die Unterzeichnung einer Vereinbarung für die Benutzung ihres RSS-Icon vom Browser Mozilla/Firefox.

Wie berichtet, hat im Dezember 2005 Microsoft wie in einem Blog bekanntgegeben, künftig im Internet Explorer für die Anzeige von vorhandenen Rss-Feeds bzw. Newsfeeds (auch Atom) das Icon vom Firefox/Mozilla zu übernehmen. Später übernahm auch Opera dieses Icon und ersetzte damit sein bisher für diese Anzeige verwendetes rechteckiges Icon in hellblau mit dem Schriftzug RSS. Nach der Übernahme des Icons von Firefox durch Microsoft war das nicht verwunderlich. Im ganzen Web konnte das Wort von der Vereinheitlichung der RSS-Icons wahrgenommen werden, fast alle waren dafür, viele haben ihre Internetseiten danach geändert. Nun kommt dieser Schritt von Mozilla. Das verwundert sehr. Sobald eine Erklärung zu unterschreiben ist, muß diese auch eingehalten werden. Was nicht heißt, daß jemand dieses Icon zweckentfremdet einsetzen würde, es hätte einfach keinen Sinn und wäre wirkungslos.

Sehr schön beschreibt die jetzige Situation ein Kommentar auf einer Seite, die die Verbreitung dieses Icons stark befördert hat. Diese Seite statierte:

Harmonize

By adopting this icon as the identity of syndicated content, you're helping to...
  • Eliminate confusion brought on by acronyms.
  • Break down the international barriers.
  • Bring feeds to the forefront.

(..)
Popularize

We need your help to spread the word. Bookmark this site, talk about it on your site/blog, toss the link to your friends on IM.


Eine Betroffene beschreibt die Situation treffend so:

Angeregt durch deine Befürwortung wurde ich intern ein Verfechter der Anpassung der Benutzeroberfläche meiner Firma auf die Standardisierung dieser Icons für unsere Feeds. Jetzt muß ich dem höheren Management erklären, daß sie nun eine Vereinbarung mit Mozilla unterzeichnen müssen oder die Feed-Icons wieder ändern.
(..)
Ich fühle mich betrogen durch diese Entscheidung, ich dachte das wäre Teil des selbstlosen Gedankens von Open-Source. Ich fühle mich als Opfer eines Köders und sattle um.


siehe auch:




Nachtrag:

Anscheinend dürfte dann Firefox nicht länger in Debian GNU/Linux vertrieben werden, da Debian freie Software verlangt.

Nachtrag 2:
Inzwischen hat auch Haavard, führender Mitarbeiter von Opera, ein öffentliches Statement abgegeben.

Ermittlungen gegen Anti-Rechts-Symbole

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via Mailingliste
auf Spiegel

ANTI-NAZI-SYMBOLE
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Claudia Roth

Wegen eines antifaschistischen Ansteckers geht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen die Grünen-Vorsitzende Roth vor. Diese hatte mehrfach öffentlich einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen: ein solches Symbol sei aber verboten- ob der Träger nun zustimme oder nicht, so die Begründung des Staatsanwalts.


Aha, müssen wir nun befürchten, daß sich Nazis künftig durchgestrichene Hakenkreuze anstecken?

Online-Protest ist weder Gewalt noch Noetigung

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Da wird sich auch Alvar Freude mit vollem Odem freuen!

via Golem

Es ging um eine Online-Demonstration von Libertad gegen die Lufthansa

Nach fünf Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen um eine im Jahr 2001 geführte "Online-Demo" hat die zwischenzeitlich siegreiche Fluggesellschaft Lufthansa nun doch eine Schlappe vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in Kauf nehmen müssen. Nachdem ein Amtsgericht sich zuvor der Lufthansa-Argumentation anschloss, revidierte das OLG das fragwürdige Urteil. Die Online-Demonstration sei weder Gewalt, Nötigung oder "Drohung mit einem empfindlichen Übel" gewesen.


Hier findet man das neue Urteil.
Und weiter heißt es - very strange!

Das Team von Libertad sieht in dem OLG-Urteil "eine Ohrfeige für das Amtsgericht". Das OLG gehe dabei ausführlich auf den "ausufernden Gewaltbegriff" im Urteil der zuständigen Amtsrichterin ein und nehme es regelrecht auseinander. Libertad bezeichnet in seiner Pressemitteilung zum gerichtlichen Erfolg das aufgehobene Amtsgerichtsurteil als "haarsträubend". Darin wurde der Druck auf den Mausknopf mit dem Auslösen des Abzugs einer Waffe verglichen.


Bitte?! Mausklick ist gleich Abzug der Waffe betätigen? Und richtigerweise stellt Libertad nun auch fest:

Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren

Nachtrag Fahrerflucht

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Ich schrieb, daß die Polizei Dorfen eine Fahrerflucht nicht weiter verfolgt hat. Das stimmt nicht. Staatsanwältin Frau Dr. H. von der Staatsanwaltschaft Landshut ist der Meinung, daß eine "Kausalität" mit dem Unfall nicht gegeben ist.

Nachtrag Transparency Deutschland

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Nachtrag zu Transparency International Deutschland: gütliche Einigung

Was so Blogger alles bewirken ...

Wer im Web anderen Unrecht tut, ist im Web unten durch

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via Tagesschau

Nach den Online-Medien ist es nun heute auch in den eher klassischen Medien angekommen. Soetwas spricht sich nur allzu schnell herum.

Transparency International im Clinch mit Weblogs

Ausgerechnet die unermüdlichen Anti-Korruptionskämpfer von Transparency International stehen auf einmal auf der Seite der Buhmänner - zumindest im Internet. Die deutsche Abteilung der Organisation hatte einer Bloggerin juristische Konsequenzen gegen ihrer Ansicht nach falsche Äußerungen über Transparency International angedroht und dafür einen Sturm der Entrüstung geerntet. Auch wenn Transparency inzwischen einen Rückzieher machte - das PR-Desaster bleibt: Wer im Netz nach "Transparency International" sucht, stößt bereits unter den ersten Google-Treffern schnell auf zahlreiche Unmutsäußerungen.


Wie berichtet, siehe dazu negative Dinge und die Öffentlichkeit

Politiker und der Unterschied zum sterblichen Normalbürger

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via Heise

Kanzlerin Merkel als Opfer von Videoüberwachung

Das Bundeskriminalamt bestätigte inzwischen Medienberichte, wonach Merkels Berliner Privatwohnung lange Zeit im Visier einer öffentlichen Überwachungskamera war. Die vor acht Jahren auf dem Dach des nahe gelegenen Pergamon-Museums montierte Schwenkkamera ist mit einem so starken Zoom ausgestattet, dass Vorgänge in der Wohnung klar auf den Leitstand-Monitoren des Museums-Sicherheitsdienstes zu erkennen waren. Reportern einer Berliner Boulevardzeitung wurden sogar Live-Bilder vorgeführt, auf denen der Ehemann von Kanzlerin Merkel, Joachim Sauer, gerade beim Fernsehen im Wohnzimmer zu sehen war.


Warum heißen die eigentlich unterschiedlich mit Nachnamen? Hat es bei beiden nicht soweit gereicht, den Namen vom Anderen anzunehmen?

Nach Angaben des Sprechers der Staatlichen Museen Berlin, Matthias Henkel, wurde an der Kamera am Freitag vergangener Woche eine Neigewinkelbeschränkung installiert, sodass Schwenks auf die Kanzlerwohnung künftig nicht mehr möglich sein sollen. Dies sei in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt geschehen, das offenbar erst seit wenigen Tagen von der Sicherheitspanne wusste.
(..)
Den heimlichen Spannern im Museum dürfte nun eine Anzeige ins Haus flattern, da eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach Paragraph 201a StGB strafbar ist.


Naja, ist schon klar. Bei Frau Bundeskanzler ist das was anderes. Seien wir doch mal ehrlich, bei einem sterblichen Normalbürger hätte das keine alte S... interessiert. Oder glaubt jemand ernsthaft, daß das der erste Fall wäre? Manche sind eben doch gleicher, nicht wahr Frau Merkel? Hauptsache man kann sich gut verkaufen, da bin ich auch dafür, daß die Vergangenheit keine Rolle spielen sollte.

negative Dinge und die Öffentlichkeit

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Moni mit ihrem Blog Gedankenträger berichtet. Zunächst berichtet sie über eine Freundin, die zum Ende ihrer Probezeit nicht übernommen wurde. Eine Rolle dabei spielten, so das Blog, auch die nachgefragte und angebotene Entlohnung. Das gefällt der Organisation nicht und ihr Anwalt, Prof. Dr. Jürgen Marten, schickt der Bloggerin gleich einen saftigen Brief. Das Posting soll entfernt werden. Das Posting wird entfernt, unter anderem weil kein Geld für einen befürchteten und angedrohten Rechtsstreit zur Verfügung steht und berichtet nun über das Schreiben des Anwalts. Da setzt der Anwalt gleich nochmal nach und verlangt auch die Löschung dieses Beitrags sowie er keine weitere Berichterstattung über diesen Fall in der Öffentlichkeit möchte. Der Mann hat die Blogosphäre noch nicht verstanden, zumindest nicht so weit, daß inzwischen ein Aufschrei durch dieselbe geht und inzwischen an zig anderen Stellen darüber berichtet wird. Teilweise sind auch die ursprünglichen Postings anderweitig "gesichert" und stehen zum Nachlesen bereit. Mehr unten. Delikat finde ich den Sachverhalt, daß der gewisse Herr gleichzeitig Anwalt und Ethikbeautragter der Organisation ist, die sich so sieht:
Transparency International - Deutschland e.V.
(kurz: „Transparency Deutschland“ oder TI-D)
arbeitet gemeinnützig und ist politisch unabhängig. TI-Ds Grundprinzipien sind Integrität, Verantwortlichkeit, Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft.


Achtenswert in Monis Blog finde ich die Offenheit, mit der sie über die Sache spricht:

Nach wie vor ganz im Sinne der Transparenz, möchte ich an dieser
Stelle auch noch schreiben, dass ich mich einmal bei der betreffenden
Organisation auf eine Stelle beworben hatte.
(..)
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es keinerlei Grund gibt
anzunehmen, dass ich das ursprüngliche Posting nur aus Frust darüber
geschrieben habe, dass man mich nicht eingestellt hat.


Und sehr interessant, was die Höhe der Entlohnung dieser heeren Organisation anbelangt, dies:

Im zweiten Vorstellungsgespräch hatte ich dem Vorstandsvorsitzenden
selbst gesagt, dass ich zu einem so geringen Gehalt wie ausgeschrieben
die Stelle nicht annehmen kann (..)

Weil das Gehalt bei der NGO unter meinem momentanen Einkommen, einer
Kombination aus Alg II und Pflegegeld (mein Sohn hat die höchste
Pflegestufe III), lag, lief es darauf hinaus, dass ich die Stelle von
mir aus nicht hätte annehmen können.


Was diese Organisation da an negativem Verhalten über sich preisgibt, kann sie niemals im Leben wieder einholen. Ich sag mal, normal können die dicht machen.

Seiten, die darüber berichten, teils selbst mit Linklisten:
(hier immer nur ein konkreter Link, die Blogs haben meist mehrere Beiträge zum Thema)


siehe auch: im Web spricht sich Negatives schnell herum

Frau Zypries und ihre Vorstellungen vom Privateigentum

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Ach was muß man oft von bösen
Politikern hören oder [URL= http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5359856_REF1,00.html]lesen


großes Thumbs down
Downloads: Hab ich doch schon

Was aber, wenn ein Song heruntergeladen wird, den man aus alten Zeiten
noch auf einer Schallplatte hat, die im Schrank verstaubt. Auch
strafbar? Ja, sagt die Berliner Rechtsanwältin Stephanie Trinkl
gegenüber tagesschau.de. Ausschlaggebend sei, dass es sich um eine
illegale Quelle handele. "Das Gesetz ist auf den Schutz des Urhebers
ausgerichtet. Und mit der illegalen Kopie von einer rechtswidrigen
Quelle verstärke ich die Rechtsverletzung, die der Urheber durch das
Ripping erleidet." Es spiele daher keine Rolle, dass man den Song
bereits im Schrank stehen habe.

Also so ist es beim Downloaden bereits auf Schallplatte vorhandener
Stücke. Was ist dann mit selbst von Schallplatte gerippten Stücken?
Das ist doch eine Sicherheitskopie meiner Schallplatte? Und wenn das ein
Unterschied ist, wie will man den Unterschied überprüfen?
Nachtrag:
Und wenn nein, warum darf ich von meiner Schallplatte keine Sicherungskopie machen?

wie in der Tageschau so auch in Golem:

Google und das Justizministerium

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wie früher bereits hier berichtet, hatte das US Justizministerium von Google die Herausgabe von indexierten Internatadressen (URL) und von Suchanfragen der User verlangt. Nach der Abweisung durch Google hatte das DoJ (Department of Justice) den Umfang der geforderten Daten drastisch reduziert. Nun - so berichtet Google Blogscoped - hat ein Gericht entschieden:
ein Richter entschied, daß Google die geforderten 2 Monate von Benutzer Suchanfragen nicht herausgeben muß

So auch nachzulesen im offiziellen Google Blog.

siehe auch: FAQ: What does the Google subpoena mean?

Danach geht es um die Vorbereitung eines Gesetzes zum Schutz vor Pornographie. Die Daten wurden von mehreren Suchmaschinen angefordert: Google, Microsoft, Yahoo und America Online (AOL). Yahoo und AOL haben der Forderung zugestimmt mit dem Hinweis, daß sie mit der Forderung der Regierung konform gehen aber keine personenbezogenen Daten übergeben haben. Microsoft verwehrte über den Sachverhalt jede Aussage aber die ACLU (amerikanische Bürgerrechts-Bewegung/Organisation) hat bestätigt, daß Microsoft der Forderung nachgekommen ist.

Was ist aber nun der Grund der ganzen Aktion?

Eine Erklärung von Philip Stark, einem Professor der Statistik an der Universität von Kalifornien in Berkeley, wirft ein wenig Licht auf diese Angelegenheit.

Stark sagt, er war an "Gesprächen beteiligt" mit Rechtsanwälten und Entwicklern der Firmen, die Ziel des Justizministeriums waren im Zusammenhang mit der Suche nach "praktischen Methoden der Untersuchung ihrer Datenbanken von Internetadressen und Benutzer-Anfragen".

Der Sinn der Übung, sagte Stark, sei herauszufinden, "wie oft Web-Surfer" pornographische Inhalte online finden und "die Effektivität von Filtern beim Aussieben solcher Inhalte zu ermitteln".

Der Sinn von Internet-Filtern wird seit langem von Web-Aktivisten und Internet-Experten in Frage gestellt. Einfaches Beispiel ist die Filterung nach potentiell negativ belasteten Suchbegriffen wie "Brust". Dadurch werden sofort auch die meisten Inhalte über "Brust-Krebs" unterdrückt. Ist das in Kauf zu nehmen?

Bekannter Netzaktivist ist z.B. Alvar Freude. Sein Zensur-Experiment wurde ausgezeichnet mit dem \\internationalen \medien\kunst\preis 2001. Das Projekt kann man heute noch selbst ausprobieren. Testen! ... und sich davon überzeugen, daß Internet-Filter Blödsinn sind.

das Justitzministerium und kein Ende - oder die Begehrlichkeiten

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wie in Search Engine Watch Blog zu lesen

Das US Justizministerium unternimmt einen nächsten (zweiten?) Anlauf zur Herausgabe von internen Google Daten. Sie verlangen nun von Google weit weniger Daten, nämlich
  • 50.000 URLs (Internetadressen) zufällig ausgewählt vom Google-Index
  • und 5.000 zufällig ausgwählte Suchanfragen.

Wofür brauchten sie dann zuvor angeblich so viele Daten und nun so wenig? Unglaubwürdig in höchstem Maße.

Google antwortet dem Justizministerium

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via Google Blog

Nachdem das U. S. Department of Justice wie am 18 Januar bekannt wurde von Google (im August) die Herausgabe von Daten gefordert hatte, hat Google nun am 17.02.2006 darauf in einem umfangreichen Papier (PDF) ablehnend geantwortet.

siehe dazu auch dieses Blog: Patriot Search

Braucht ein Weblog ein Impressum?

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Über Martin Röll kam ich auf Lawblog und von da auf "BLOG-IMPRESSUM" im selben Blog.

Siehe dazu auch die teilweise von mir zusammengestellten Informationen beim Bürgernetz


24.06.2004, 08:30
Autor:Thomas Hofmann [thomas@th-o.de]

Mitteilung:Wiederholung der Mail vom 06.11.2002, Impressums-Pflicht

Liebe Mitglieder

Heute möchten wir Sie als potentielle Homepage-Betreiber auf eine wichtige rechtliche Sachlage hinweisen. Danach muß jede Homepage ein Impressum enthalten. Es heißt zwar: "Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites." Aber die Grenzen sind wohl fließend. Die rechtliche Lage sieht folgendermaßen aus:

Das Inkrafttreten des Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) am 21. Dezember 2001 war mit umfassenden Änderungen des Teledienstegesetzes (TDG) verbunden. Unter anderem wurden die Vorschriften über die Anbieterkennzeichnung neu gefasst. Die §§ 6 und 7 des TDG statuieren umfassende Informationspflichten, die jeden geschäftsmäßigen Anbieter von Telediensten treffen. Dabei ist die Voraussetzung "geschäftsmäßig" streng von einer etwaigen gewerblichen Tätigkeit zu trennen. Geschäftsmäßig tätig ist schon derjenige, der mit einer gewissen Nachhaltigkeit Teledienste erbringt, ohne Rücksicht darauf, ob eine Gewinnerzielungsabsicht damit verbunden
ist oder nicht. Im Einzelnen ergibt sich aus § 6 TDG, dass folgende Angaben ständig verfügbar zu halten sind:

  • Name und ladungsfähige Anschrift, bei juristischen Personen auch der Name eines Vertretungsberechtigten,
  • E-Mailadresse, am besten auch eine Telefonnummer,
  • ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn der Teledienst einer behördlichen Zulassung bedarf,
  • ggf. Handels-/Vereins-/Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer,
  • ggf. Berufsbezeichnung,
  • ggf. Zugehörigkeit zu einer Kammer,
  • ggf. Bezeichnung von berufsrechtlichen Regelungen und Beschreibung, wie diese zugänglich sind,
  • ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer.


Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht können nach § 12 Abs. 2 TDG/§ 24 Abs. 2 MDStV mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- Euro geahndet werden.

Wir haben im Internet einen Webimpressum-Assistent gefunden, der nach Eingabe der entsprechenden konkreten Daten ein Impressum generieren kann.

http://www.digi-info.de/webimpressum/

Wir empfehlen einen Blick darauf zu werfen. Wir empfehlen auch noch die folgenden interessanten Links in diesem Zusammenhang:



mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg mit Ihrer Homepage,

Die Richterin und ihr Blogger

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Gerichtsposse im Internet
bei Focus > Google Spezial
via Martin Röll
Das Bremer Sozialgericht droht einem bloggenden Supermarkt-Betreiber mit Klage, weil er bei Google zu "Sozialgericht Bremen" höher gerankt ist.

Bleibt abzuwarten, wie triefgründig sich die mit der Entscheidung verbundenen Richter mit den technischen Gegebenheiten im Internet befassen und was danach Björn Harste mit seinem ShopBlogger für ein Urteil erwartet. Dazu fällt mir ein, daß ich schon früher einmal feststellte, daß manche Juristen das Internet nicht verstanden haben.

Nachtrag: Interessant und schön zu lesen in diesem Zusammenhang auch Giesbert Damaschke.

deutsche Gerichtsbarkeit und die Unkenntnis vom Internet ..

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.. werden uns wohl noch manche Überraschung bringen.
via Golem.
Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis?
Einstweilige Verfügung gegen Heise Online zunächst bestätigt

Das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer haben gegen Heise Online eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der es Heise Online verboten ist, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören", berichtet Heise Online selbst. Das Landgericht Hamburg bestätigte demnach jetzt die einstweilige Verfügung und wies den Widerspruch von Heise ab.

Mit meiner Aussage sollen natürlich nicht alle Anwälte über einen Kamm geschoren werden. Aber eine derartige Fehlentscheidung zeugt leider von mangelnder Fachkenntnis, juristisches Wissen allein reicht hier nicht.

Leben und leben lassen - openBC vs. socialBC

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via openBC-Gruppen (kann man nur mit Anmeldung lesen)
ein Statement dazu auf socialBC.
vielleicht hätte das bayerische(?) Sprichwort aus dem Titel geholfen?

Nachtrag:
Gesagtes Wort, geworfnen Stein
holst keins von Beiden wieder ein.


In Technorati findet man es.
Z.B.: gleich zweimal sehe ich heute einen Teaser SocialBC versus OpenBC
Wenn man diese Adresse aufruft bekommt man aber leider nur ein
Error 404 - Not Found
Leider sind unter dieser Adresse keine Inhalte vorhanden.
Möglicherweise hat Sie ein veralteter Link hierher geführt.
Bitte nutzen Sie die Suchfunktion:

Was ich allerdings bei Technorati als Teaser lese, stellt mir auch schon die Nackenhaare auf:
des Social Business Clubs? Ziemlich exakt zwei Monate ist es nun her, dass wir mit dem socialBC... Gründen die Verwendung unserer Namensgebung socialBC sowie der Domain socialBC.com verbieten... absolut asozialen Spiel nachgeben müssen! Wir werden vermutlich den socialBC noch im Laufe dieser

Wer ist Inhaber von MMBF?
Peter Claus Lamprecht, er schreibt auch, er ist openBC-Fan und daß er in openBC selbst auf die Wette geantwortet hat (kann man nur als eingeloggt lesen).

Inverssuche: Telegate verklagt M''Net

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via Heise
Die Telefon-Auskunftsfirma Telegate sieht im Datenschutz bei M''Net eine unzulässige Behinderung der Bereitstellung ausreichender Teilnehmer- Informationen für Rückwärts-Auskünfte. M''Net ist auch Hoster und Sponsor des Bürgernetz IIVS

Klage gegen das Web-Archive

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es wird immer bizarrer mit den Anwälten:
"Eine bizarre Klage hat die Firma Healthcare Advocates gegen die Anwaltskanzlei Harding, Earley, Follmer & Frailey und das Internet Archive angestrengt. Im Kern lautet der Vorwurf, Harding, Early, Follmer & Frailey hätten durch den Zugriff auf die Wayback-Machine des Internet Archive einen Kopierschutz umgangen und so gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) verstoßen."
über Golem

Das ist aber nicht richtig. Das Webarchive beachtet sehr wohl Einträge in der robots.txt, es wird beim Abfragen solcher Seiten sogar eine entsprechende Meldung ausgegeben. Aha: "Das Internet Archive habe bestätigt, dass der Mechanismus, der durch Abfrage der Datei robots.txt den Zugriff verhindert, ab und an nicht ganz korrekt funktioniere." Und: "Daher verlangt Healthcare Advocates auch vom Internet Archive Schadensersatz." Warum verlangen sie dann nicht einfach nur, die Seiten zu löschen?