Online-Protest ist weder Gewalt noch Noetigung
Thursday, June 1, 2006 8:58:40 PM
via Golem
Es ging um eine Online-Demonstration von Libertad gegen die Lufthansa
Nach fünf Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen um eine im Jahr 2001 geführte "Online-Demo" hat die zwischenzeitlich siegreiche Fluggesellschaft Lufthansa nun doch eine Schlappe vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in Kauf nehmen müssen. Nachdem ein Amtsgericht sich zuvor der Lufthansa-Argumentation anschloss, revidierte das OLG das fragwürdige Urteil. Die Online-Demonstration sei weder Gewalt, Nötigung oder "Drohung mit einem empfindlichen Übel" gewesen.
Hier findet man das neue Urteil.
Und weiter heißt es - very strange!
Das Team von Libertad sieht in dem OLG-Urteil "eine Ohrfeige für das Amtsgericht". Das OLG gehe dabei ausführlich auf den "ausufernden Gewaltbegriff" im Urteil der zuständigen Amtsrichterin ein und nehme es regelrecht auseinander. Libertad bezeichnet in seiner Pressemitteilung zum gerichtlichen Erfolg das aufgehobene Amtsgerichtsurteil als "haarsträubend". Darin wurde der Druck auf den Mausknopf mit dem Auslösen des Abzugs einer Waffe verglichen.
Bitte?! Mausklick ist gleich Abzug der Waffe betätigen? Und richtigerweise stellt Libertad nun auch fest:
Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren







