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Prozess ./. röm.-kath. Kirche - Schriftsatz vom 2.12.2009

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Prozess ./. röm.-kath. Kirche Schriftsatz vom 2.12.2009


Verwaltungsgericht Freiburg
- 2. Kammer -
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888

2. Dezember 2009
s-h

Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

Gegenvorstellung und Richterablehnung

I.

Der Beschluss der Kammer vom 26.11.2009 vermittelt den Eindruck, dass das Gericht die Kläger, das vorliegende Verfahren und auch sich selbst nicht ernst nimmt.

Die Kläger nimmt es nicht ernst, weil es ihre Besorgnis, dass ein katholischer Richter in Bedrängnis gerät, wenn er darüber entscheiden soll, ob sich seine Kirche christlich nennen darf, mit einer Handbewegung wegwischt. Das Verfahren nimmt das Gericht nicht ernst, weil es eine ordnungsgemäße Prüfung der Befangenheitsbesorgnisse und damit die ordnungsgemäße Besetzung der Richterbank gar nicht zulässt. Und sich selbst nimmt das Gericht nicht ernst, weil es offenbar glaubt, sich im vorliegenden Fall auch Willkürentscheidungen und die Vorwegnahme der mündlichen Verhandlung erlauben zu können.

Hiergegen wendet sich der vorliegende Schriftsatz. Zunächst in Form einer Gegenvorstellung, die dem Gericht die Möglichkeit einer Selbstkorrektur nahe legt, sodann aber auch in Form eines neuerlichen Befangenheitsantrags, der das bisherige Verhalten des Gerichts zum Gegenstand hat.


II.

Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist immer dann anzunehmen, „wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen“ (§ 1036 Abs.2 S.1 ZPO, der zur Konkretisierung von § 42 ZPO heranzuziehen ist, vgl. Zöller, ZPO, 26. Aufl., Rdnr.8 zu § 42). Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Richter tatsächlich befangen ist; es ist auch unerheblich, ob er sich für befangen hält; entscheidend ist allein, „ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“ (Zöller, a.a.O., Rdnr.9 u.Hinw. auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

Im vorliegenden Prozess geht es um die Frage, ob die Kläger verlangen können, dass sich die katholische Kirche nicht mehr christlich nennt, weil sie sich in Wahrheit unchristlich verhält. Wenn einer der Richter Katholik ist, ist zu befürchten, dass er dieser Frage nicht unvoreingenommen gegenübersteht, denn wenn er der Klage stattgeben würde, würde er einräumen, dass er selbst einer unchristlichen Organisation angehört. Außerdem gerät er in Konflikt mit seinen Kirchenregeln, die ihm gebieten, unter „christlich“ das zu verstehen, was seine Kirche lehrt, und diese Lehre erforderlichenfalls höher zu achten, als das staatliche Gesetz. In dieser Situation ist die Besorgnis, dass ein katholischer Richter befangen ist, kein Hirngespinst der Kläger, sondern eine Frage, die sich jeder vernünftige Betrachter stellt.

Die Frage der Kläger nach der Konfession der Richter war deshalb im vorliegenden Fall berechtigt und lässt sich nicht mit der allgemeinen Rechtsprechung abtun, dass die Mitgliedschaft eines Richters in bestimmten Organisationen - Parteien, Verbänden oder Kirchen – normalerweise kein Ablehnungsgrund ist, wenn einer dieser Organisationen Prozesspartei ist. Denn im vorliegenden Fall geht es um die Existenzfrage der Organisation, in der die Richter möglicherweise Mitglied sind. Da dies, trotz des ausführlichen Vortrags der Kläger, ignoriert wurde, erfolgte der Befangenheitsantrag. Und diesen Antrag hat das Gericht als „unzulässig“ abgelehnt, ihn also einer sachlichen Behandlung durch einen anderen Spruchkörper entzogen. Nach der herrschenden Rechtsprechung ist dies nur möglich, wenn der Antrag „offensichtlich missbräuchlich“ ist (vgl. Kopp/Schenke, Rdnr.16 zu § 54 VwGO). Dies anzunehmen, ist bei der vorliegenden Konstellation willkürlich: Es ist für niemanden mehr „verständlich“ und „offensichtlich unhaltbar“ (so die Definition der Willkür durch BVerfGE 29, 207), dass es missbräuchlich und unzulässig sein soll, wenn die Kläger die Besorgnis äußern, ein katholischer Richter könne nicht unvoreingenommen entscheiden, ob sich seine Kirche christlich nennen darf oder nicht.

Das Gericht muss deshalb seinen durch richterliche Willkür gekennzeichneten Beschluss vom 26.11.2009 aufheben und ein ordnungsgemäßes Ablehnungsverfahren durchführen, in dem das Gesuch anderen Richtern zur Entscheidung weitergeleitet wird. Solange dies nicht geschieht, ist das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt und das in Art.101 des Grundgesetzes garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt (vgl. BVerfGE 39,207).


III.

Gleichzeitig machen die Kläger

neuerliche Besorgnisse der Befangenheit

gegen den Herrn Präsidenten Michaelis, die Frau Richterin am Verwaltungsgericht Kraft-Lange und den Herrn Richter am Verwaltungsgericht Wiestler

geltend.

Solche Besorgnisse sind nach herrschender Rechtsprechung unter anderem auch dann berechtigt, wenn Richter grobe Verfahrensverstöße begehen, was insbesondere im Falle willkürlicher Verfahrensverstöße anzunehmen ist (vgl. Zöller, ZPO, 26.Aufl., Rdnrn.23 u.24 zu § 42).

Wie oben bereits dargestellt, ist dies durch die Behandlung des Ablehnungsgesuchs durch den Beschluss vom 26.11.2009 geschehen. Die Vorgehensweise des Gerichts ist mit einer seriösen Prozessleitung nicht mehr vereinbar.

Außerdem wurde durch den genannten Beschluss die mündliche Verhandlung in unzulässiger Weise vorweggenommen: Das Gericht geht davon aus, dass in dem Verfahren „innerkirchliche Glaubensfragen berührt werden könnten“. Im Gegensatz dazu wurde bereits in der Klagebegründung ausführlich dargelegt, dass es darum nicht geht. Diese Frage ist deshalb auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung und kann deshalb nicht beiläufig vorweggenommen werden.

Im übrigen gibt die Kammer mit dieser Passage seiner Entscheidung über den Ablehnungsantrag, dessen Inhalt entstellt wieder: Es ging nicht lediglich darum, dass Richter „wegen ihrer eigenen religiösen Einstellung in einem Verfahren, bei dem innerkirchliche Glaubensfragen berührt sein könnten, zwangsläufig parteiisch“ seien. Wie bereits wiederholt und konkret dargelegt, geht es um ganz andere Dimensionen möglicher Konflikte, die der Beschluss einfach ausblendet. Diese Ignoranz ist grob verfahrensfehlerhaft und rechtfertigt ein weiteres Mal die Besorgnisse der Befangenheit.

Die Kläger lehnen die vorgenannten Richter deshalb (auch) aus den vorgenannten Gründen (erneut) ab.

Dr. Sailer Rechtsanwalt Dr. Hetzel Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum Diözese Freiburg - 2.12.2009.pdf [48KB]

Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die deutschen Staatskirchenkonzerne auf, den Jahrhunderte langen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie dürfen sich gerne katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich. Denn ihre Lehre und ihr Tun haben mit Jesus, dem Christus, nichts zu tun.

Aus diesem Grund haben die Freien Christen sowohl die römisch-katholische Kirche als auch die evangelischen Kirchen abgemahnt, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen. Als die Kirchen die Frist jedoch verstreichen ließen, erhoben die Freien Christen im Herbst 2009 Klage:

Als Beklagten wählten sie auf katholischer Seite beispielhaft das Bistum Freiburg aus, da dort der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Robert Zollitsch, residiert. Auf evangelischer Seite wurde Klage gegen die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers erhoben mit der Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Margot Käßmann an der Spitze.

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Die Frage der Kläger nach dem Glaubensbekenntnis der Richter beantwortete der Berichterstatter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg mit einem Satz:

"Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten."

Die Anwälte der Kläger richteten daraufhin folgenden Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg:


Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888
23. November 2009
h-h


Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

I.

Der Berichterstatter teilt mit, dass das Erkennende Gericht die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der Richter nicht beantworten will. Offenbar muss diese Tatsache, die jeder Arbeitnehmer, auch jeder Richter in seiner Lohnsteuerkarte offenlegen muss, den Rechtssuchenden verschwiegen werden. Da stellt sich doch die Frage nach dem "warum"?

Könnte es sein, dass sich jemand schämt, zahlendes Mitglied einer Organisation zu sein, deren Verbrechen in der Vergangenheit der vielfach preisgekrönte Autor Karl-Heinz Deschner in seinem vielbändigen Werk so ausführlich beschreibt und die heute durch ihre Kinderschänderverbrecher weltweit für Aufsehen sorgt?
Oder befürchtet jemand Repressalien von der Organisation, zu deren Glauben er sich bekannt hat?
Oder fühlt man sich zu der Vorgehensweise durch das abgebene Glaubensbekenntnis verpflichtet?
Aber wie steht es dann mit dem Eid, den die Richter auf die Verfassung geschworen haben, die Sie zur Unparteilichkeit verpflichtet und keine geheimen Vorbehalte duldet?

Es muss sich um einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt der Richter handeln. Keiner von ihnen hätte wohl ein Problem damit, im Falle eines Verfahrens zwischen den Fußballvereinen Bayern München und SC Freiburg um Namensrechte seine Mitgliedschaft beim SC Freiburg offenzulegen und die Besorgnis seiner Befangenheit zu bejahen oder mindestens zur Diskussion zu stellen. Doch im vorliegenden Fall scheint dies nicht so einfach zu sein.

Um den zur Entscheidung berufenen Richtern entgegenzukommen und ihnen den Gewissenskonflikt zwischen den mit der Drohung der ewigen Verdammnis unterlegten Forderungen des Glaubens, zu dem sie sich bekennen, und dem Rechtsstaatgebot, dem sie durch ihren Diensteid verpflichtet sind, zu ersparen, lehnen die Kläger sie wegen

Besorgnis der Befangenheit

ab.


Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich für jeden vernünftigen Rechtssuchenden aus der dargestellten Konfliktsituation zwischen der Kirchenbindung und dem Rechtstaatsgebot. Im schlimmsten Fall erkennt der betroffene Richter, der meist schon vom Säuglingsalter an der Indoktrination seines von ihm bekannten Glaubens unterliegt, seine eigene Befangenheit selbst gar nicht mehr.

Das Glaubensbekenntnis der Richter können die Kläger nicht glaubhaft machen. Das Verhalten des Gerichts lässt aber keinen anderen Schluss zu, als dass die Richter sich dort zu einem Glauben bekennen, der eine Entscheidung zum Nachteil der Kläger verlangt. Das Schweigen kann also in diesem Fall, wo es um die fundamentale Frage des Etikettenschwindels der römisch-katholischen Kirche geht (und parallel dazu in einem anderen Verfahren gegen die Lutherkirche) nur als weiterer Grund zur Besorgnis der Voreingenommenheit betrachtet werden.

Dass es sich dabei nicht um rein theoretische Überlegungen handelt, zeigen die Erfahrungen der Unterzeichner mit Organen der Justiz im Raum Würzburg. Dort wurde ein Kirchenaussteiger von einem Staatsanwalt mit kirchlichem Glaubensbekenntnis angeklagt und von ebensolchen Richtern wegen Beleidigung verurteilt, weil er eine Person mit römisch-katholischem Glaubensbekenntnis als Inquisitionshelfer bezeichnet hatte, die seinen Glauben öffentlich beschimpft hatte.

Jeder unvoreingenommene Bürger wird dies als absurd empfinden: Wer jemanden als Helfer der Inquisition - heutiger Name Glaubenskongregation – bezeichnet, wird verfolgt und bestraft. Wer Vorsitzender der Inquisition - heutiger Name Glaubenskongregation – ist, wird Papst, so wie Joseph Ratzinger, und von den gleichen bejubelt.

Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und konfessionellem Glaubensbekenntnis kann also nicht nur zum Verlust des Rechtes, sondern sogar zum Verlust der Vernunft führen.


II.

Die Kläger halten das vorliegende Verfahren nicht für eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid geeignet.


III.

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, die ihre Löschung aus den Taufregistern der römisch-katholischen Staatskirche verlangt haben, haben wiederholt die Antwort bekommen, die auch schon in der Klage als offizielle Position der römisch-katholischen Kirche dargestellt wurde, dass es sich bei der Taufe um ein untilgbares Prägemal handle. Dabei wird auf CIC can. 849 verwiesen.

Die Kläger Nr.3 und Nr.6 sind unmittelbare Opfer dieses "ewigen" Mals, das ihnen die römisch-katholische Kirche nur aufbrennen konnte, weil sie die Eltern über ihre unchristliche Lehre mit dem Wort "christlich" arglistig getäuscht hat. Dieser Makel soll nach dem Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche den Opfern bis in alle Ewigkeit anhaften. Im Klartext heißt das: Das Opfer kann zwar seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklären, aber das hilft ihm nicht. Die römisch-katholisch Kirche läßt keinen mehr frei, den sie einmal mit dem falschen Etikett "christlich" eingefangen hat. Und so sind auch die Kläger in diesen Teufelskreis geraten: Sie sind auf ewig verdammt, in dieser Institution zu sein, und auf ewig verdammt (… der sei verflucht), weil sie die unchristliche Dogmenlehre dieser Institution nicht glauben. Sie sind also jetzt auf alle Ewigkeit an diese Lehre gebunden, die bekanntlich Ursache schwerer ekklesiogener Neurosen ist.

Diese Lehre ist unchristlich, weil sie die Bergpredigt faktisch außer Kraft gesetzt hat. Damit stellt sie sich gegen die Bergpredigt, die zentrale Lehre des Jesus, des Christus, ist also unchristlich. Und damit ihr Etikettenschwindel nicht sogleich auffliegt, hat die römisch-katholische Kirche über Jahrtausende alle Menschen und Volksgruppen umgebracht, die nach den christlichen Lehren der Bergpredigt leben wollten, Markioniten, Manichäer, Katharer, Bogumilen, Anhänger Savonarolas, und viele mehr.

Zusammengefasst heißt das aus der Sicht der römisch-katholischen Kirche: "Die Lehre des Jesus, des Christus, die Bergpredigt, ist nicht lebbar, das beweisen wir, indem wir dafür sorgen, dass alle, die es tun, verleumdet, diskriminiert, mundtot gemacht oder umgebracht werden, soweit, wie es die politische Lage gerade erlaubt".

Die Infamie besteht aber darin, dass man den Menschen vorspiegelt, man handle im Namen dessen, dessen Lehre und Nachfolger man auf brutalste Weise bekämpft.

Aus Sicht der Opfer, zu denen die Kläger gehören, die Kläger Nr.3 und Nr.6 besonders durch das von der römisch-katholischen Kirche verpasste Prägemal, ist der katholischen Kirche all dies nur wegen des Missbrauchs des Namens Christi möglich . Es ist höchste Zeit, dass ihr dies untersagt wird.
Dr. Sailer Rechtsanwalt Dr. Hetzel Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg - 23.11.2009.pdf [62 KB]

www:Christus oder Kirche

"Dann kann sich auch der Teufel christlich nennen".

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

Auf die Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erwiderte die beklagte römisch-katholische Kirche mit dem Antrag, die Klage abzuweisen.

Den Klägern stünde das Recht, die Beklagte zu verklagen, nicht zu. Die Gerichte hätten keine Befugnis, darüber zu urteilen, ob die Beklagte sich christlich nennen darf oder nicht , das sei eine innere Angelegenheit der katholischen Kirche, für die das staatliche Gericht nicht zuständig sei.
Auf die von den Klägern vorgetragenen Tatsachen geht die Beklagte gar nicht ein und erklärt, sie werde "zu den religiösen und theologischen Fragestellungen, die von den Klägern aufgeworfen werden, keine Stellungnahme abgeben". Die Beklagte verweist darauf, dass die Bezeichnung "römisch-katholisch" geschützt ist und betont: "Der Begriff 'christlich' ist nicht geschützt".

Die Kläger haben daraufhin mit folgendem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg geantwortet:



Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888
10. November 2009
h-h


Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg

2 K 1700/09

In seinem Schriftsatz vom 27.10.2009 gibt der Beklagtenvertreter zu erkennen, dass er die Klageschrift nicht verstanden hat. Die Kläger haben sowohl in der Abmahnung als auch in der Klage wiederholt klargestellt, dass sie der Beklagten weder ihre Lehre, noch ihre Taten, noch ihre Untaten streitig machen. Sie kann ihre "innerbetrieblichen" Angelegenheiten regeln wie sie will, und sie kann sich nennen, wie sie will, aber nicht christlich.

Die Kläger wenden sich dagegen, dass die Beklagte sich als "christlich" bezeichnet, obwohl weder das, was sie in die Öffentlichkeit verbreitet, noch das, was sie in der Gesellschaft tut, christlich ist. Sie begeht mit diesem Wort Etikettenschwindel zur Irreführung der Bürger und zur Erlangung von ungeheueren staatlichen Subventionen unter Missbrauch ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Ihr gesamtes soziales Auftreten in Gesellschaft und Staat erfolgt unter diesem falschen Etikett. Mit dem innerkirchlichen Autonomiebereich hat all dies nichts zu tun, wie die Kläger bereits in der Klage dargelegt haben.

Auf Seite drei des Schriftsatzes vom 27.10.2009 erklärt der Beklagtenvertreter die Position der Beklagten mit erstaunlicher Offenheit, wenn er schreibt:

„Der Begriff "christlich" ist nicht geschützt.“

Die Beklagte bringt damit zum Ausdruck, dass jeder den Begriff "christlich" verwenden kann, ohne Rücksicht auf seine wahren Absichten und Verhaltensweisen. Die römisch-katholische Kirche will dem Gericht offenbar signalisieren, dass sie sich das Recht, den Namen des Jesus, des Christus, der für eine Hoheitslehre und ein Leben von höchster Ethik und Moral steht, zu missbrauchen, von Niemandem streitig machen lässt. Denn, wenn der Name "christlich" nicht geschützt ist, kann jeder mit dem Namen Christus Schindluder treiben, also auch die römisch-katholische Kirche.

Die Beklagte macht nicht einmal den Versuch, zu rechtfertigen, inwieweit sie zu Recht das Etikett "christlich" beansprucht. Sie zieht sich auf die Position zurück, den Namen genauso missbrauchen zu dürfen, wie jeder Beliebige andere.

Wenn jeder sich christlich nennen kann, dann durfte sich Hitler christlich nennen, der ein Massenmörder war, Mussolini und Franco durften sich christlich nennen. Luther, auf den sich der Massenmörder Hitler bei seinem Vernichtungs-Feldzug gegen die Juden berief, und der selbst zum Morden, Stechen, Plündern, Anzünden und Totschlagen aufrief, durfte sich christlich nennen.

Jeder Kinderschänderverbrecher, perverse Mörder, Sadist, Schlächter, Sittenstrolch, Völkermörder, Kriegstreiber, Sklavenhalter, Ausbeuter, Lügner, Betrüger, Räuber, Umweltzerstörer, Heuchler, Tierquäler, Folterknecht, bis hinunter in die tiefsten Niederungen der Abartigkeiten, darf sich christlich nennen.

Wenn sich jeder christlich nennen kann, kann sich auch der Teufel christlich nennen. Wer kann dann beweisen, dass die römisch-katholische Kirche nicht der Teufel ist, wie es Luther vom Papst behauptete?

Jesus sagte: An ihren Früchten könnt ihr sie erkennen. Woran kann man die Beklagte erkennen? Wie heißen die Früchte der römisch-katholischen Kirche? Welche Früchte kann sie uns vorweisen? Vor allem dann, wenn man Autoren wie Karlheinz Deschner, Horst Hermann, Avro Manhattan, Hubertus Mynarek, Gert von Paczensky, Vladimir Dedijer und viele viele andere liest und die Tagesnachrichten aufmerksam verfolgt?

Niemand kann heute mehr bestreiten, dass die römisch-katholische Kirche unter Missbrauch des Namens "christlich" und des Kreuzes über Jahrtausende hinweg bis in die heutige Zeit gemordet, geplündert, geraubt und unsägliches Leid über ganze Kontinente gebracht hat. Millionen und Abermillionen Menschen wurden von der römisch-katholischen Kirche unter dem Namen "christlich" umgebracht in den Kreuzzügen, in der Inquisition, in den Hexenverfolgungen und den Judenmorden, bei der Ausrottung ganzer Völker in Mittelamerika, bei der Kolonialisierung Afrikas, in der Sklavenhaltung, um nur einige der historischen Barbareien der römisch-katholischen Kirche zu nennen.

Karlheinz Deschner schreibt teils wörtlich, teils sinngemäß:

„Die Machthaber der römisch-katholischen Kirche, die Päpste also, ließen weite Teile der Erde mit einer nie zuvor dagewesenen Blutspur unvorstellbaren Ausmaßes überziehen.

Die grausamsten Verbrechen, zu denen nur die allerperversesten Verbrecher überhaupt fähig sind, wurden von den Priestern der römisch-katholischen Kirche gebilligt, begangen, befohlen und von ihren der römisch-katholischen Kirche und den Päpsten hörigen Anhängern ausgeführt.

Über Jahrhunderte hinweg war es ein Morden, Brennen, Kreuzigen und Foltern; über die Jahrhunderte hinweg ein Verstümmeln, Erschlagen, Abstechen und Schlitzen, ein Abhacken von Händen und Füßen, ein Ausdärmen bei lebendigem Leib; über die Jahrhunderte hinweg ein Rädern und Krummschließen, ein Köpfe- Abschlagen und Aufspießen, ein Abschneiden von Ohren, Lippen und Brüsten, ein Ausstechen und Rausreißen von Augen und Zungen, bei Lebendigen und Toten, ein Vierteilen und Pfählen, ein Zersägen und Hängen, ein Quälen mit glühenden Eisen, und anderen allerschlimmsten Qualen, wie es nur kranken Gehirnen entspringen oder Teufel sich ausdenken können.

Über die Jahrhunderte hinweg ein Verhungernlassen, ein In-Verliese-Angekettet-Wegsperren, ein Auf-dem-Scheiterhaufen-lebendig-verbrennen-Lassen, ein Ersäufen und Erdrosseln, ein Versklaven, ein Aberkennen aller persönlichen Rechte – alles ohne Unterlass, millionenfach und viele Jahrhunderte lang.

Säuglinge, Kinder, Frauen, Männer, Greise, Kranke, Behinderte, alle ohne Erbarmen hingemordet zur angeblichen Ehre Gottes und Machtvergrößerung der römisch-katholischen Kirche.

Die Güter und der Besitz der Ermordeten wurden oft sogleich der Kirche einverleibt. Ganze Familien wurden wegen geringer Vergehen, oftmals nur durch bloße Verleumdungen, bis in die dritte, vierte Generation durch Sippenhaft versklavt und zugrunde gerichtet.“

Wer es nicht glaubt, der lese selbst nach, bei K.H. Deschner, "Kirche des Unheils", „Opus Diaboli“, „Memento!“, bei Horst Hermann, und vielen anderen.

Nur einige ganz wenige Zahlen:

- Kreuzzüge: Der Aufruf Papst Urbans II. vom 27. November 1095 hatte mehr als eine Million Menschen auf entsetzliche Weise zu Tode gebracht. Urban wurde am 14.7.1881 "selig" gesprochen. Dies war nur einer von 7 Kreuzzügen, deren Opfer auf 22 Millionen Menschen geschätzt werden.

- Die Zahl der Opfer des kirchlichen Hexenwahns, dessen Ausläufer bis ins 19. Jahrhundert reichten, wird auf mindestens 40.000 bis 80.000 Menschen geschätzt.

- Die Zahl der Opfer der Inquisition wird auf bis zu 9 Millionen geschätzt.

- Die Eroberung Amerikas kostete in 150 Jahren überwiegend durch Katholiken rund 100 Millionen Menschen das Leben. Der katholische Theologe Leonardo Boff nennt die Eroberung Amerikas den größten Völkermord aller Zeiten.

- Sklavenhandel, dem bis zum 19. Jahrhundert 13 Millionen Afrikaner zum Opfer fielen, wurde von der römisch-katholischen Kirche befürwortet und selbst betrieben. Der Vatikan war einer der letzten europäischen Staaten, der erst 1838 die Sklaverei abschaffte.

- Besonders niederträchtig und rücksichtslos ist die römisch-katholische Kirche immer gegen Urchristen vorgegangen, die den Verbrechen des Priesterkultes ein Leben nach den Zehn Geboten und der Bergpredigt des Jesus, des Christus, entgegengesetzt haben. Diese wurden brutal verfolgt, gefoltert, gequält und ermordet , seien es die Markioniten, die Paulikianer, die Manichäer, die Katharer oder Albigenser, die Bogumilen, die Anhänger von Savonarola, die Waldenser, Hussiten und andere. An allen vollzog die römisch-katholische Kirche ihren dogmatischen Auftrag des Ausmerzens.

Wer jetzt sagt, das liegt alles lange zurück, der kennt die römisch-katholische Kirche nicht, denn dieser Ausmerzungsauftrag gilt heute noch und wird von der römisch-katholischen Kirche soweit ernst genommen, wie es die gegenwärtigen Verhältnisse in den einzelnen Staaten zulassen. Der Ausmerzungsauftrag steht eindeutig in den Lehrvorschriften der römisch-katholischen Kirche bei Neuner-Roos im offiziellen Lehrbuch „Der Glaube der Kirche“ unter Randnummer 382.

Auch die Inquisition ist lebendig wie eh und je. Für die perversen Verbrecher, die die Inquisition durchführten, und die Der Spiegel am 1.6.1998 als Vorläufer von Gestapo, Stasi und KGB bezeichnete, fand Josef Ratzinger kurz vor seiner Wahl zum Papst folgende lobende Worte: „Wir versuchen heute das, was nach damaligen Methoden, zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisitio, das heißt, dass Untersuchungen stattfinden mussten.“ (ARD-Magazin Kontraste, 3.3.2005) – Eine üblere Verhöhnung der Opfer der Verbrechen der römisch-katholischen Kirche kann man sich kaum vorstellen
tretern befolgt wurde: "Die Ermordung in einem Militärgefecht ist nicht christlich. Besser machen Sie das so: Geben Sie eine Spritze mit Drogen den Gefangenen, und dann fliegen Sie übers Meer - Todesflug." (Aus einer Sendung des SWR v. 14.6.2001)
Die Liste dieser Früchte der Beklagten ließe sich beliebig verlängern, bis hin zu den erst vor kurzem aufgedeckten brutalen Kinderschänderverbrechen durch Priester und Vertreter der römisch-katholischen Kirche an tausenden und abertausenden von wehrlosen Kindern, die von Psychologen als Seelenmord bezeichnet werden. Und dass davon nicht nur Hunderttausende von Kindern in den USA, Kanada, Australien und Irland, sondern auch in Deutschland betroffen sind, konnte selbst die Beklagte jetzt nicht mehr länger vertuschen, wie aus einer Meldung der Deutschen Bischofskonferenz vom 2.11.2009 hervorgeht.
In Gefängnissen stehen solche Verbrecher auf der untersten Stufe der Verkommenheit. Der Konzern der Beklagten hat sie jedoch jahrzehntelang in ihren Palästen und Klöstern gedeckt.
Die römisch-katholische Kirche vertuscht die Verbrechen systematisch auf höchste Anordnung hin. Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 19.8.2003 unter Berufung auf einen britischen Zeitungsbericht, der Vatikan habe in den 60-iger Jahren offiziell angeordnet, sexuellen Missbrauch durch Priester nicht in die Öffentlichkeit dringen zu lassen. Die Opfer des Missbrauchs sollten unter Drohung der Exkommunizierung zum Stillschweigen verpflichtet werden. 2001 habe der deutsche Kardinal Ratzinger in einem Rundschreiben betont, dass das Dokument noch gültig sei.

Das alles sind Früchte der Beklagten unter dem Namen" christlich". Und dabei ist dies nur ein kleiner Ausschnitt aus dem monströsen Verbrechenskatalog der römisch-katholischen Kirche. Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner, der wie kein anderer in das Schreckenskabinett dieser Organisation geblickt hat, verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43)

Dies sind keine innerkirchlichen Angelegenheiten. Millionen und Abermillionen von Menschen wären froh gewesen, wenn die römisch-katholische Kirche sich auf ihre innerkirchlichen Angelegenheiten beschränkt hätte, anstatt Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen Menschen zu begehen.

Jetzt versteht man auch, was der Seher von Patmos schon vor zweitausend Jahren gemeint hat, wie in der Bibel der Beklagten zu lesen ist, als er die Menschen in Bezug auf die Beklagte aufgefordert hat:
"Gehet aus von ihr, mein Volk, dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nichts empfangt von ihren Plagen!" (Bibel, Offenbarung des Johannes, 18, 4).

Man versteht auch, warum die Beklagte so darauf beharrt, dass der Begriff "christlich" nicht geschützt ist, sondern frei missbraucht werden kann, denn die Beklagte selbst will ihn auf „Teufel komm raus“ missbrauchen.

Und natürlich nicht im innerkirchlichen Bereich, denn der ist bekanntlich streng hierarchisch und totalitär strukturiert und dort bedarf es dieses Etikettenschwindels nicht. Wenn es nur um innerkirchliche Belange ginge und nicht um die Verteufelung Andersdenkender, dann bräuchte die Beklagte auch keine Sektenbeauftragten.

Die Kläger wollen mit diesem teuflischen Gebaren der römisch-katholischen Kirche auch nicht mehr durch das Taufregister verbunden sein, in welches ihre Eltern sie aufgrund des Etikettenschwindels haben eintragen lassen und wofür sie jahrelang an die Kirche Tribut in Form von Kirchensteuern haben zahlen müssen. Schon die Tatsache, dort einmal eingetragen gewesen zu sein, ist für einen aufrichtigen Christusnachfolger, der sich von dem kirchlichen Zwang befreit hat, eine schwere Schmach, die nur durch die vollständige Löschung getilgt werden kann.

Mit solch einer dogmatischen Kultreligion und ihren Verbrechen in Verbindung gebracht zu werden, ist niemandem zumutbar. Und jeder Bürger sollte davor geschützt werden, unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen in solch eine Organisation hineingelockt oder gezwungen zu werden.

Vor dem Hintergrund der monströsen Verbrechen in Gegenwart und Vergangenheit kann man den Hinweis des Beklagtenvertreters, der Name römisch-katholisch sei geschützt, nur als Ausdruck völliger Hilflosigkeit werten. Wer will schon freiwillig mit dieser Institution in Verbindung gebracht werden, am allerwenigsten die Kläger!

Offenbar setzt sich diese Erkenntnis auch in der Justiz durch. In einem umstrittenen Verfahren in Würzburg setzte sich der kurz danach zum leitenden Oberstaatsanwalt beförderte Dr. Dietrich Geuder sowohl bei Amtsrichter Behl als auch bei der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Müller mit seiner Auffassung durch, dass es eine Beleidigung ist, wenn man jemanden als Helfer einer römisch-katholischen Institution bezeichnet, deren Chef lange Jahre der jetzige Papst war. Das Wort "Inquisitionshelfer" war der Auslöser für eine saftige Geldstrafe wegen Beleidigung. Diese vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Urteile sind deshalb so bahnbrechend, weil nach Ansicht der Würzburger Justiz schon die Erwähnung einer Person in Verbindung mit einer römisch-katholischen, lange Jahre vom Papst geleiteten Institution, für diese Person eine Beleidigung darstellt, die so schwerwiegend ist, dass sie weder durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung noch dadurch gerechtfertigt ist, dass die Aussage wahr ist. Die Würzburger Justiz hat die römisch-katholische Kirche damit fast noch negativer eingestuft als deren schärfste Kritiker.

Der gesamte übrige Vortrag der Beklagten beschränkt sich darauf, ihre Position zu verteidigen, sie hätte das Recht, den Namen "christlich "für ihre Zwecke missbrauchen zu dürfen. Offenbar vertraut sie darauf, dass ihre Multimilliarden und ihre Macht und ihr Einfluss ausreichen, um ihr diese Gelegenheit zum Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, auch weiterhin zu erhalten.

Sicherlich vertraut sie dabei auch auf ihre in ihrer Dogmatik angelegten Drohungen mit der ewigen Verdammnis gegenüber vom Säuglingsalter an indoktrinierte Kirchenmitglieder, wenn sie von ihnen in ihren verbindlichen Lehranweisungen verlangt, staatliches Recht nicht über die Anforderungen der Kirche zu stellen.

Die Kläger wissen, in welchen Gewissenskonflikt konfessionell gebundene Richter in so einem Fall geraten, und dass das Glaubensbekenntnis dann im Zweifel den Ausschlag geben kann.

Um dem erkennenden Gericht eine solche Zwangslage zu ersparen, die übrigens für einen Lutheraner, von dessen Kirche die Kläger ebenfalls den Verzicht auf die Bezeichnung "christlich" verlangen, genauso besteht, stellen wir deshalb offiziell die Frage an das erkennende Gericht, welches Glaubensbekenntnis die zur Entscheidung berufenen Richter haben. Denn dem Glauben, zu dem sie sich bekennen, müssen sie Folge leisten, sonst wäre ihr Bekenntnis ja gelogen.


Und nach dogmatisch kirchlicher Lehre würden sie unweigerlich der ewigen Verdammnis anheim fallen, wie es z.B. in Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, in Lehrsatz Nr. 85 bestimmt wird: „Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei ausgeschlossen [= verdammt].“Und der Katechismus stellt in Tz.2242 unmissverständlich fest, dass die Gläubigen die "Gewissenspflicht" haben, "die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese ..... den Weisungen des Evangeliums widersprechen." Und dass das "entscheidende Wort bei der Interpretation der Schrift Sache der Kirche" sei, hat der Führer der römisch katholischen Kirche erst jetzt wieder klargestellt, wie Radio Vatikan am 26.10.2009 meldet.

Auch aus rechtlichen Gründen dürfte die Mitwirkung konfessioneller Richter im vorliegenden Verfahren ausgeschlossen sein. In dem erwähnten Urteil des Landgerichts Würzburg (3 Ns 101 Ds 701 Js 20116/2006) verweigerte die Richterin Müller dem Angeklagten unter anderem den Freispruch deshalb, weil dieser sich vor seiner Äußerung bei einem Rechtsanwalt über die Rechtslage informiert hatte, der das gleiche Glaubensbekenntnis hatte wie der Angeklagte. Ein solcher Jurist vertrete "einseitig die Interessen" dieses Glaubens. Diese Feststellung schließt grundsätzliche jede rechtlich verbindliche Beteiligung eines Juristen an einem Verfahren aus, an dem Glaubensgenossen von ihm beteiligt sind. Diese rechtliche Beurteilung wurde vom Oberlandesgericht Bamberg von den Richtern Schwarz, Dr. Bär und Titze bestätigt.
Abschließend weisen die Kläger nochmals darauf hin, dass niemand der Beklagten ihre geschützte Bezeichnung römisch-katholisch streitig machen will. Es wäre doch auch für die Beklagte von Vorteil, wenn sie die geschützte Bezeichnung römisch-katholisch in den Vordergrund stellt. Sie kann dann unter diesem Etikett beispielsweise einen Ablass gewähren, den es von Christus nicht gibt, und es wäre auch für ihre Gläubigen interessant, wenn sie eine geschützte Organisation haben.

Dr. Sailer Rechtsanwalt Dr. Hetzel Rechtsanwalt

Download: Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg - 10.11.2009.pdf [111 KB]
Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg - 10.1..2009.pdf

Heilig, heilig - was ist der Kirche heilig? Gott allein ist heilig! Was steht hinter dem Begriff "heilig"?

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Heilig, heilig - was ist der Kirche heilig?
Gott allein ist heilig! Was steht hinter dem Begriff "heilig"?

Heilig, heilig - was ist der Kirche heilig?
Gott allein ist heilig! Was steht hinter dem Begriff "heilig"?

Der gutgläubige Durchschnittsbürger verbindet den Begriff "heilig" mit positiven Eigenschaften wie rein, edel, selbstlos - vielleicht denkt er dabei sogar an Gott.

Aber nach der Lehre des Jesus, des Christus, gibt es nur einen Heiligen, und das ist Gott, der himmlische Vater.

Wenn also der Stuhl Petri ständig neue "Heilige" produziert oder auch den Inhaber des Stuhles Petri als "heilig" bezeichnet, verspottet, diffamiert und verhöhnt er damit nicht öffentlich und unverhohlen den großen Geist, den himmlischen Vater, Gott?

Die Antwort darauf ist einfach:
Da die dem Stuhl Petri Zugehörigen der Schriften kundig sind, kann man davon ausgehen, daß der Stuhl Petri auf diese Weise bewußt Gott lästert.

So haben es die Propheten immer gelehrt, und so lehrte es auch Jesus:

Gott allein ist heilig.

Der Stuhl Petri hingegen leugnet das, indem er Menschen zu "Heiligen" erklärt.

Heilig, Heilig,1 word.doc

Das Kreuz mit Korpus - ein zutiefst unchristliches Symbol

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld 6.11.2009


Das Kreuz mit Korpus - ein zutiefst unchristliches Symbol

„Ein wegweisendes Urteil für alle Länder Europas!“ Mit diesen Worten begrüßte Alfred Schulte, Sprecher der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Kruzifixstreit in Italien. Der Gerichtshof hatte einer Italienerin recht gegeben, die ihre Kinder davor bewahren möchte, im Schulzimmer mit einem Kruzifix konfrontiert zu sein. Eine strikte Trennung von Kirche und Staat ist nach den Worten Schultes ein Gebot im Sinne des Jesus von Nazareth, der sagte: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gott gebührt!“

„Gerade als Christen, die das geistige Erbe des Nazareners ernst nehmen, haben wir großes Verständnis für die Mitbürger in vielen Ländern Europas, die Anstoß nehmen an einer gewaltverherrlichenden Darstellung eines gefolterten und grausam getöteten Menschen – gerade, wenn Kinder damit konfrontiert werden“, so Schulte. „Den ersten Christen waren solche Darstellungen völlig unbekannt. Und noch im 3. Jahrhundert schrieb ein Frühchrist namens Minucius Felix: »Auch Kreuze beten wir nicht an und wünschen sie nicht anzubeten«. Würde man statt dessen nur das urchristliche Symbol schlichter Holzkreuze verwenden, wäre der Konflikt vermutlich gar nicht entstanden.“

Die bildhafte Darstellung des gekreuzigten Körpers symbolisiere gerade nicht den Sieg des Jesus, des Christus, über Leid und Tod, sondern verewige auf makabre Weise Seine angebliche Niederlage gegen die Mächte der Finsternis. „Der tote Mann am Kreuz kann nichts mehr sagen – und das kommt den Priestermännern sehr gelegen, die Ihn nicht nur ans Kreuz gebracht haben, sondern bis heute unter Seinem Namen Seine Lehre in ihr Gegenteil verkehren. Deshalb haben wir die Vatikankirche und die Lutherkirche auf Unterlassung verklagt: Sie sollen sich nicht mehr ‚christlich’ nennen!“

In der 36-seitigen Klageschrift der Freien Christen gegen die deutsche Vatikankirche (nachzulesen unter www.christus-oder-kirche.de) werden an die deutschen Bischöfe unter anderem die Worte gerichtet: „Täglich nageln Sie Jesus, den Christus, erneut ans Kreuz, weil Sie das Gegenteil dessen tun, was Er wollte. Und dann schleppen Sie Ihn, der doch auferstanden ist, als toten Mann am Kreuz im Triumphzug durch die Straßen wie eine Trophäe, die Sie zur Strecke gebracht haben.“

Nähere Informationen: Telefon 09391-50 42 13
httlp://christus-oder-kirche.de

Schallende Ohrfeige für den Papst

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Schallende Ohrfeige für den Papst

Würzburger Gerichte urteilen: Mit einer Institution des Papstes in Verbindung gebracht zu werden, ist eine Beleidigung

Die Main-Post in Würzburg berichtete am 1.11.2009, dass ein Kirchenaussteiger, der einen römisch-katholischen Jäger als „Inquisitionshelfer“ bezeichnet hatte, wegen Beleidigung verurteilt wurde. Dieser Bezeichnung vorausgegangen war ein öffentlicher Angriff des Jägers im staatlichen Fernsehen gegen den urchristlichen Glauben des Kirchenaussteigers, der sich für die Abschaffung der Jagd einsetzt.

Zur Inquisition hatte Joseph Ratzinger am 3.3.2005 im ARD-Magazin Kontraste wörtlich gesagt: "Großinquisitor ist eine historische Einordnung, irgendwo stehen wir in der Kontinuität. Aber wir versuc hen heute das, was nach damaligen Methoden, zum Teil kritisierbar, gemacht worden ist, jetzt aus unserem Rechtsbewusstsein zu machen. Aber man muss doch sagen, dass Inquisition der Fortschritt war, dass nichts mehr verurteilt werden durfte ohne Inquisition, das heißt, dass Untersuchungen stattfinden mussten. "

Es ist allgemein bekannt, dass der heutige Papst viele Jahre Vorsitzender der "Glaubenskongregation" im Vatikan war, wie der heutige Name der Inquisitionsbehörde lautet. Eigentlich hätte der Kirchenapparat in Würzburg sich freuen müssen, wenn einer ihrer Helfer mit der Behörde des Papstes in Verbindung gebracht wird.

Was hat sich Staatsanwalt Dr. Dietrich Geuder wohl dabei gedacht, als er darauf bestand, dass es eine Schande ist, mit dem Wort Inquisition in Verbindung gebracht zu werden, und was hat den Amtsrichter Thomas Behl und die Richterin am Landgericht Müller inspiriert, als sie auf Teufel komm raus urteilten, dass es eine Beleidigung ist, mit der Behörde des Papstes in einem Atemzug genannt zu werden? Und warum sind die Richter des Oberlandesgerichts Bamberg ebenfalls auf diesen Zug aufgesprungen?

Vielleicht haben da manche in ihrer konfessionellen Benebelung nicht gemerkt, dass sie mit dem juristisch skandalösen Schlag gegen den Kirchenaussteiger gleichzeitig ihrem eigenen obersten Schirmherrn eine schallende Ohrfeige verpassen.

Auch der Main-Post -"Experte" Toepfer ist in seinem Bericht über die eigene Häme gestolpert, die sonst vielleicht bei seinen Mentoren gut ankommen wäre.

Dr. Dietrich Geuder hat sein "zweischneidiger" Erfolg jedenfalls nicht geschadet: Er wurde erst kürzlich für seine Verdienste mit dem Posten des Leitenden Staatsanwalts beim Landgericht Würzburg belohnt.


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Czy Margot Käßmann strąci Marcina Lutra z piedestału?

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INTERNATIONAL

Komunikat prasowy 29.10.2009

Wolni chrześcijanie wszelkich kultur na całym świecie
na rzecz Chrystusa Kazania na Górze
Max-Braun-Str.2 97828 Marktheidenfeld, Niemcy
29.10.2009 r.


Czy Margot Käßmann strąci Marcina Lutra z piedestału?

Nowo wybrana przewodnicząca Kościoła Ewangelickiego Niemiec (EKD), Margot Käßmann, nie wróży dużego sukcesu Wolnym chrześcijanom, którzy wnieśli na nią, jako biskupa Kościoła ewangelicko-luterańskiego w Hanowerze, skargę do sądu z wnioskiem o pozbawienie jej Kościoła prawa do nazwy „chrześcijański”. Takie było jej zdanie podczas konferencji prasowej w Ulm w Niemczech.Jej Kościół, jak stwierdziła M. Käßmann, jest „bardzo dobrym chrześcijańskim Kościołem ewangelickim”, ponieważ – takie jest jej uzasadnienie – już w „Wyznaniu Augsburskim” zapisano: „Kościół jest tam, gdzie wiernie naucza się Ewangelii i należycie udziela sakramentów”. „Tak jest w przypadku naszego Kościoła. Dlatego też nie obawiam się o to, że mógłby być niechrześcijański ”.
Dieter Potzel, rzecznik teologiczny Wolnych chrześcijan, były pastor ewangelicki, tak oto komentuje tę wypowiedź: „W ten sposób pies goni swój własny ogon. Biskup Käßmann nawet nie próbuje skierować rzekomego chrześcijaństwa swojego Kościoła z powrotem na Jezusa z Nazaretu. Zamiast tego tkwi w klasycznym błędnym kole: „Jesteśmy chrześcijańscy, bo od 450 lat jesteśmy Kościołem i udzielamy sakramentów”. Tak jakby Jezus ustanowił jakikolwiek Kościół i jeszcze do tego spisał „Wyznanie Augsburskie”.
D. Potzel twierdzi, że jeśli chwycić panią biskup za słowo, prowadziłoby to do tego, że Kościół Lutra nie mógłby także nazywać się dłużej „Kościołem”, ponieważ właśnie Ewangelia nie jest w nim „wiernie nauczana”, lecz przekręcana. Słowa: „Nie zabijaj”, Kościół zmienił na słowa: „W pewnych warunkach możesz używać przemocy, a w ostateczności prowadzić wojny”. Słowa: „Nie zbierajcie skarbów, które pożrą mole i rdza”, zamienił Kościół na słowa: „Należą się nam miliardowe subwencje, które pochodzą od podatników, bo tak nakazuje tradycja”. Natomiast słowa: „Nauczajcie ich, chrzcijcie i uczcie przestrzegać wszystkiego, czego Ja was uczyłem”, Kościół przekręcił na: „Chrzcijcie niemowlęta i później powiedzcie im, że sama wiara wystarczy!”.
D. Potzel dodał, że na dokładne uzasadnienia Wolnych chrześcijan wszelkich kultur na całym świecie na rzecz Chrystusa Kazania na Górze zawartych w skardze wniesionej do sądu M. Käßmann nie zareagowała ani słowem.
Mimo wszystko podczas zjazdu przyznała, że Marcin Luter – jubileusz 500-lecia jego reformacji jest właśnie przygotowywany– posiadał liczne „ciemne strony”, chodzi tu o jego antysemityzm, nawoływanie do przemocy (dotyczące anabaptystów, czarownic i chłopów), i że Kościół luterański powinien przerobić ten „historyczny ciężar” w sposób krytyczny. Jej Kościół , stwierdziła M. Käßmann, zresztą i tak nie ma skłonności do czczenia „bohaterów i świętych”.
„Można z zainteresowaniem śledzić – twierdzi D. Potzel – czy Käßmann uda się przeforsować takie skrajne stanowisko we własnym Kościele – zwłaszcza że może się przez to szybko komuś narazić . Również i ewangelickie wyznanie, że sama wiara wystarczy dla „zbawienia duszy”, należy do tego niechlubnego dziedzictwa i w sposób uderzający zaprzecza wierze czynu Jezusa z Nazaretu. Bo gdyby tak było, że sama wiara wystarczy, to po co Bóg dałby nam Dziesięć Przykazań, w których mówi nam, co powinniśmy robić (a więc nie tylko, w co mamy wierzyć). I po co Jezus opowiadałby przypowieść o pannach mądrych i nieroztropnych ? Nieroztropne wierzyły uparcie, że ich lampy się zapalą – a jednak wrota niebios pozostały przed nimi zamknięte, ponieważ nie miały w lampach oleju”.

Tel. kontaktowy: 0049 9391 504213

Download: Komunikat prasowy Kosciól luteranski - 29.10.2009.pdf [97 KB]

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Komunikat prasowy 8.10.2009

Wolni chrześcijanie wszelkich kultur na całym świecie
na rzecz Chrystusa Kazania na Górze
Max-Braun-Str.2 97828 Marktheidenfeld, Niemcy
8.10.2009 r.


Gorace dyskusje w Internecie

„Kościół papieski jest w swojej istocie antychrześcijański”


Podczas gdy w niemieckich mediach zalega nieruchoma cisza (widocznie szok jest wielki), w wielu krajach rozpoczęto już gorące dyskusje na temat: „Jak chrześcijański jest Kościół?”. Powodem tego stała się skarga wniesiona niedawno do sądu przez Wolnych chrześcijan wszelkich kultur na całym świecie na rzecz Chrystusa Kazania na Górze, skierowana przeciwko arcybiskupstwu we Freiburgu w Niemczech. Jak podaje www.christus-oder-kirche.de, Wolni chrześcijanie żądają, by Kościołowi katolickiemu odmówiono prawa do nazywania się „chrześcijańskim”.

Na obszarze hiszpańskojęzycznym toczą się już potyczki słowne zwolenników i przeciwników Kościoła w ponad 20 forach i gazetach internetowych, począwszy od samej Hiszpanii poprzez Argentynę aż do Chile i w USA. Podobnie dzieje się na obszarze francuskojęzycznym – we Francji, Belgii i w Kanadzie – jak również angielskojęzycznym, przede wszystkim w USA.

Szczególną niespodzianką jest echo z Polski, z kraju, który jak dotąd uchodził za bardzo katolicki. Na przykład na stronie internetowej wolnemedia.net nie było dotąd nikogo, kto stanąłby w obronie Kościoła. Niektórzy przypuszczają, że Wolni chrześcijanie zaliczają się do protestantów (już wkrótce zauważą, że tak nie jest). „Jeśli to przejdzie – pisze na przykład jeden z dyskutantów – to możemy liczyć na wiele zmian”. Z kolei inna osoba przypuszcza: „Może to początek końca Kościoła katolickiego?”.

Również media drukowane nie pozostały bezczynne. Fakty i mity (www.faktyimity.pl), tygodnik, który sam siebie określa jako „nieklerykalny”, w wydaniu z dn. 2.10.2009 r. zareagował w odpowiedzi na pytania od czytelników całostronicowym artykułem. Artykuł zatytułowany jest „Antychrześcijański Kościół”. Jego autor na całej stronie zebrał argumenty świadczące o tym, że „Kościół papieski w swojej istocie jest antychrześcijański”, np.: potęga Kościoła została osiągnięta ogniem i mieczem; jego rytuały i struktury nie mają swego źródła w Biblii, lecz powstały na fundamencie nauk pogańskich; jego założycielem nie jest Piotr, lecz cesarz Konstantyn.

Interesujące jest, jak długo jeszcze media niemieckie trzymać będą ten temat pod kluczem, zajęte obecnymi wyborami i najwidoczniej będące pod wpływem Kościoła.
Już wkrótce skarga przeciwko Kościołowi Lutra zostanie wniesiona do sądu...

Więcej informacji: www.christus-oder-kirche.deTel. kontaktowy: 0049 9391 504213

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Komunikaty prasowe

Kosciol watykanski

Kosciol luteransko-ewangelicki

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Mit welchem Gott spricht Frau Kaessmann hier eigentlich?

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Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.

Pressemitteilung



Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
1.11.2009

Nach und nach kommen immer mehr aufschlussreiche Äußerungen der neugewählten ev.-luth. Ratsvorsitzenden Margot Käßmann an die Öffentlichkeit. Nicht nur, dass sie sich gegen eine „Heldenverehrung“ Martin Luthers wandte und sich bezüglich der „Christlichkeit“ ihrer Kirche in Widersprüche verhedderte (www.christus-oder-kirche.de). Laut AP sagte sie am Mittwoch auf die Frage eines Journalisten, ob sie Gott schon zu den Problemen der Kirche befragt habe: „Wir sind in ganz gutem Gespräch.“Diese Bemerkung Käßmanns ging zwar im allgemeinen Gelächter der anwesenden Journalisten unter. Doch für Dieter Potzel, Theologiebeauftragter der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit, stellt sich hier die Frage: „Mit welchem Gott spricht Frau Käßmann hier eigentlich? Spricht sie mit dem Luthergott? Mit dem orthodoxen Gott? Mit dem Gott der Muslime? Oder mit einem anderen Gott?

Falls Margot Käßmann mit dem Luthergott spricht, muss sie aufpassen, dass sie nicht an Luther selbst gerät – an jenen Luthergeist, der die Lehre Jesu verrät, indem er lehrt, dass allein der Glaube genüge; an jenen Luthergeist, der gegen die Juden hetzte und Gewalt verherrlichte.

Mit wem ist sie im Gespräch? Ist es der Luthergott, der gegen „seinen“ eigenen Sohn spricht? Denn Jesus Christus hat weder eine Kirche gegründet noch Pfarrer oder Bischöfe oder Sakramente eingesetzt. Wenn die Landesbischöfin Käßmann jedoch auf all das soviel Wert legt, dann spricht sie total gegen Gottes Sohn. Was ist das dann für ein Gott, an den sie sich wendet? Oder ist Gott wandelbar? Wenn ja – dann müsste man sich vor Ihm fürchten. Und Sein Sohn müsste vor Ihm fliehen, wenn Sein Vater, der Ihn doch gesandt hat, plötzlich für Luther und gegen Seinen Sohn spricht.

Immer mehr Menschen suchen das Weite, wenn sie diese Kirche sehen. Tun sie es Jesus, dem Christus, gleich, der mit einer solchen Kirche wohl kaum etwas zu tun haben kann? Wie heißt der Gott? Mit wem spricht sie? Vielleicht kann uns Frau Käßmann darüber nähere Auskunft geben?“

Nähere Informationen: Telefon 09391-50 42 13
Download: http://www.christus-oder-kirche.de/downloads/pressemitteilung-welcher-gott-lutherkirche-1.1.pdf

Stößt Margot Käßmann Martin Luther vom Sockel?

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Pressemitteilung


Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
29.10.2009


Die neu gewählte Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Margot Käßmann, räumt der Klage der Freien Christen, mit der ihr als Landesbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers untersagt werden soll, ihre Kirche als „christlich“ zu bezeichnen, keine großen Erfolgsaussichten ein. Dies erklärte sie auf Anfrage kurz nach ihrer Wahl auf einer Pressekonferenz in Ulm.

Ihre Kirche, so Käßmann, sei „eine sehr gut christliche evangelische Kirche“. Denn, so ihre Begründung, bereits in den Augsburger Bekenntnissen stehe: „Kirche ist da, wo das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente evangeliumsgemäß dargereicht werden. Das ist in unserer Kirche der Fall. Insofern habe ich keine Sorge darum, dass sie nicht christlich wäre.“

Der theologische Sprecher der Freien Christen, Dieter Potzel, ein ehemaliger lutherischer Pfarrer, erklärte hierzu: „Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Bischöfin Käßmann unternimmt gar nicht erst den Versuch, die angebliche Christlichkeit ihrer Kirche auf Jesus von Nazareth zurückzuführen. Statt dessen behauptet sie in einem klassischen Zirkelschluss: Wir sind christlich, weil wir seit 450 Jahren Kirche sind und Sakramente spenden. So, als ob Jesus jemals eine Kirche gegründet und obendrein noch das Augsburger Bekenntnis verfasst hätte.“

Nähme man die Bischöfin beim Wort, so Potzel, würde dies auch dazu führen, dass die lutherische Kirche sich auch nicht mehr „Kirche“ nennen dürfe. Denn das Evangelium werde dort eben nicht „rein verkündigt“, sondern verdreht. Aus „Du sollst nicht töten“ mache die Kirche: „Du darfst unter bestimmten Umständen Gewalt anwenden und als letztes Mittel Kriege führen“. Aus „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost fressen“ mache die Kirche: „Uns stehen Subventionen des Steuerzahlers in Milliardenhöhe zu, weil das Tradition ist“. Und aus „Lehrt sie, tauft sie und lehrt sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ habe die Kirche gemacht: „Tauft Säuglinge und sagt ihnen dann später, der Glaube allein genüge!“.

Auf die detaillierten Argumente der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit in ihrer Klagebegründung, so Potzel weiter, sei Käßmann mit keinem Wort eingegangen. (Nachzulesen unter www.christus-oder-kirche.de.)

Immerhin gab sie aber im Verlauf der Konferenz zu, dass Martin Luther, dessen 500. Reformationsjubiläum gerade vorbereitet wird, zahlreiche „Schattenseiten“ gehabt habe, etwa seinen Antisemitismus oder seine immer wiederkehrenden Aufrufe zur Gewalt (gemeint ist gegen Täufer, Hexen und Bauern), und dass die lutherische Kirche diese „historische Last“ kritisch aufarbeiten müsse. Ihre Kirche neige ohnehin nicht zur „Helden- oder Heiligenverehrung“, so Käßmann.

„Man darf gespannt sein“, so Potzel, „ob es Käßmann gelingen wird, diese Außenseiterposition in ihrer eigenen Kirche durchzusetzen – zumal das dann rasch ans Eingemachte gehen würde. Auch das evangelische Bekenntnis, dass der Glaube allein für das „Seelenheil“ genüge, gehört zu diesem unseligen Erbe. Es widerspricht eklatant dem Tatglauben des Jesus von Nazareth. Denn, wenn der Glaube allein genügen würde – weshalb gab uns dann Gott die Zehn Gebote, in denen Er uns sagt, was wir tun (also nicht nur glauben) sollen? Und weshalb erzählte uns Jesus das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen? Die törichten glaubten zwar ganz fest daran, dass ihre Lampen brennen würden – und doch blieb ihnen die Himmelstür verschlossen, weil sie kein Öl darin hatten.“

Nähere Informationen unter: info@christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13

Download: Pressemitteilung Käßmann Ev.-Lutherkirche - 29.10.2009.pdf [92 KB]
christus-oder-kirche.de

Ein Staatsbischof im Bayerischen Landtag

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Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
16.10.09

Ein Staatsbischof im Bayerischen Landtag

Reinhard Marx ist Erzbischof der römisch-katholischen Kirche, doch bezahlt wird er vom Staat – in Höhe von 11.000 Euro pro Monat. Vielleicht war das der Grund, warum er von der bayerischen Parlamentspräsidentin Barbara Stamm (CSU) eingeladen wurde, die neue Reihe „Landtag im Gespräch“ als erster Gastredner zu eröffnen. Wenn sich der Staat schon eigene Bischöfe hält (in Bayern insgesamt 7), dann gestattet er ihnen auch, dass sie ihm sagen, wo’s langgeht – z.B. im Verhältnis von Staat und Kirche, zu dem sich Marx vor den bayerischen Abgeordneten äußern durfte.

Er begrüßte vollmundig die weltanschauliche Neutralität des Staates; auch die Kirche trete für „die Religionsfreiheit anderer Religionen ein“, indem sie z.B. den „Bau von würdigen Moscheen“ bejahe. Was er verschwieg, war der Glaubenskampf, den die Kirchen mit Hilfe ganzer Heerscharen von Sektenbeauftragten gegen neue religiöse Bewegungen im eigenen Land führen. Und dies unter tatkräftiger Mithilfe des Staates, der die kirchlichen Kampfparolen willfährig übernimmt und in „Sektenberichten“ weiterverbreitet. Wie sehr die Kirche für die Religionsfreiheit eintritt, kann man in dem Buch „Des Satans alte Kleider“, 2009, Verlag DAS WORT nachlesen.

Noch kühner war die These des Bischofs, dass die „verschiedenen Religionsgemeinschaften an ihrem konstruktiven Beitrag zu Staat und Gesellschaft zu messen“ seien. Ob seine Kirche dem gerecht wird? Beiträge fließen hierbei vor allem in umgekehrter Richtung, in Höhe von jährlich 15 Milliarden Euro staatlicher Subventionen zugunsten der Kirchen. Obwohl die Schuldenlast des Staates erdrückend ist, denkt niemand daran, die vom Steuerzahler finanzierte Mastkur der Kirchen zu beenden. Deren Sozialeinrichtungen sind keineswegs die vielgerühmte Gegenleistung: Sie werden 95 % ebenfalls vom Steuerzahler bzw. der Kundschaft kirchlicher Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser finanziert. Und was den kirchlichen Beitrag zur „Gesellschaft“ anbelangt, steht gegenwärtig vor allem die verbrecherische Behandlung von Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen zur Diskussion. Foltermethoden wurden zum System kirchlicher Erziehung, und sexueller Missbrauch war an der Tagesordnung. Letztere ist es bis heute. Eltern müssen Angst haben, wenn sie ihre Kinder als Ministranten oder Schüler Priestern anvertrauen.

Der Bischof beklagt sich über das „intellektuelle Niveau der zunehmenden Kritik am Staatskirchenrecht“. Misstöne mögen Exzellenzen nicht. Das Schicksal der Opfer kirchlicher Misshandlungen, die Ausbeutung des Staates durch den Klerus, die Nazi-Vergangenheit der Kirchen – all das sind unbequeme Wahrheiten, die die Kirchen in den Augen Vieler höchst unchristlich erscheinen lassen. Deshalb haben die Freien Christen gegen den kirchlichen Missbrauch der Bezeichnung „christlich“ vor kurzem Klage erhoben. Es wird Zeit, dass diese Wahrheiten ins öffentliche Bewusstsein treten. Dann erledigt sich die Einrichtung von Staatsbischöfen von selbst.

Nähere Informationen: christus oder kirche.de
Telefon 09391-50 42 13
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