photo of Harald Wächter

Leben ist Einheit

"Was du willst, dass andre dir tun sollen, das tue ihnen zuerst", oder: "Was du nicht willst, dass man dir tu`, das füg`auch keinem anderen zu!"

Subscribe to RSS feed

Angeklagt: Der Papst

, , , ...

Vorwort von Geoffrey Robertson

Zu Ostern 2010 schrieb ich einen kurzen Kommentar für den Guardian und die Daily Beast. Man erwartete damals eine Stellungnahme Papst Benedikts XVI. – die dann allerdings ausblieb – zu der Krise seiner Kirche aufgrund der Enthüllungen über sexuellen Missbrauch durch Kleriker in der ganzen Welt.

Ich führte damals aus, dass Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern in ausgedehntem und systematischem Maßstab auf ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinauslaufen könnten, und der Leiter einer Organisation, die die Täter vor der Justiz schütze, unter Umständen nach internationalem Recht „Befehlsverantwortung“ trage. Zudem sei der (kürzlich wieder zu seinen Gunsten von der Bush-Regierung vor US-Gerichten vorgetragene) Anspruch des Papstes auf Straffreiheit als Oberhaupt eines Staates, nämlich des Heiligen Stuhls, ernsthaft in Frage zu stellen, beruhe er doch auf einem schmutzigen Handel mit Mussolini aus dem Jahr 1929, der nicht vergleichbar sei mit der Übertragung von Souveränität an ein unabhängiges Volk. Es sei ein Fehler der UNO gewesen, der katholischen Kirche einen hochtrabenden Status einzuräumen, der allen anderen Religionen und Nicht-Regierungs-Organisationen verwehrt bleibe.Mein Beitrag wäre zweifellos unbeachtet geblieben, hätte nicht ein umtriebiger Redakteur die Überschrift „Den Papst auf die Anklagebank!“ darübergesetzt, was als innovatives Konzept sofort weltweit Schlagzeilen machte.

Bald wurden mein alter Freund Christopher Hitchens, der mein Interesse an dem Thema geweckt hatte, sowie Richard Dawkins und Sam Harris, die meinen Beitrag unterstützten, in das – so die absurde Titulierung der Boulevardpresse – „Komplott zur Verhaftung des Papstes“ hineingezogen. In der Sensation ging mein ursprüngliches Argument unter, dass nämlich Päpste nicht vor gerichtlichen Verfahren sicher sind, und wenn der Vatikan sich nicht seiner vom Schutz pädophiler Priester geprägten Vergangenheit stellt und den Anspruch aufgibt, nach kanonischem Recht mit ihnen zu verfahren, könnte sein Leiter durchaus auf Schadenersatz verklagt oder zum Gegenstand von Ermittlungen durch den Ankläger eines internationalen Gerichtshofs werden.Es ist eine Tatsache, dass Zehntausende Kinder weltweit sexuell missbraucht worden sind – von Priestern, mit denen zumeist heimlich auf Basis eines Kirchenrechts verfahren wurde, das keine wirkliche Bestrafung vorsieht und ihnen reichlich Gelegenheit zu neuen Straftaten bietet. Erstaunlicherweise wurde dies bislang nie als grober Menschenrechtsverstoß angesehen, weder vom ineffektiven UNO-Ausschuss zur Überwachung der Kinderrechtskonvention noch von Staaten wie den USA oder Großbritannien, die Berichte zu schwerwiegenden Menschenrechtsverstößen veröffentlichen, und auch nicht von Organisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch. Teilweise mag dies auf die guten Werke so vieler Katholiken und katholischer Hilfsorganisationen wie Caritas und CAFOD zurückzuführen sein, die ich sehr schätze und denen ich von vornherein meine Anerkennung ausspreche. Aber es ist auch eine Folge der fälschlichen Anerkennung dieser religiösen Organisation als Staat, mit schlagkräftigen diplomatischen Beziehungen zu Regierungen und einem „seligmachenden“ Oberhaupt, zu dem politische Führer pilgern, um gesegnet zu werden. Der Gedanke, dass dieser Mann des Friedens und der moralischen Grundsätze vor einem völkerrechtlichen Verbrechen die Augen verschließen könnte, liegt für sie außerhalb jeder Vorstellung.Zweifellos aber konnte der Missbrauchsskandal dieses Ausmaß nur annehmen wegen der Vorgaben aus dem Vatikan und insbesondere der Glaubenskongregation, die verlangte, dass sämtliche Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs unter äußerster Geheimhaltung abzuhandeln und der örtlichen Polizei und Justiz vorzuenthalten seien – gemäß einem kanonischen Recht, das überholt, ineffektiv und nicht auf Bestrafung ausgerichtet war.

Der Heilige Stuhl beansprucht das Recht auf ein solches Vorgehen als eines seiner Privilegien als „Staat“, zusammen mit dem alleinigen Recht, bei der UNO seine theologischen Vorstellungen zu vertreten und Lobbyarbeit dafür zu betreiben: Homosexualität ist „schlecht“, desgleichen die Ehescheidung; Frauen haben keine Entscheidungsfreiheit, nicht einmal, wenn es um die Vermeidung von Schwangerschaften infolge Vergewaltigung oder Inzest geht; die Invitrofertilisation ist etwas Unrechtes, da sie Masturbation voraussetzt; der Gebrauch von Kondomen, selbst zur Vermeidung von Aids innerhalb der Ehe, ist auf keinen Fall gutzuheißen. Die mit der Staatseigenschaft einhergehende politische Macht wirkte betörend auf einen Papst, der – als Josef Kardinal Ratzinger – von 1981 bis 2005 Präfekt und damit Vorsitzender der Glaubenskongregation war, und während dessen Amtszeit sich der sexuelle Missbrauch zum großen Teil ereignete. Wie viel vom tatsächlichen Ausmaß ihm bekannt war, wie die Täter in immer neue Gemeinden versetzt wurden, wie sie ins Ausland verschoben und vor den örtlichen Strafverfolgungsbehörden versteckt wurden, wird erst deutlich werden, wenn die Glaubenskongregation ihre Akten offenlegen muss, doch liegen mittlerweile genügend Beweismittel vor, um seine moralische Verantwortung – und die von Johannes Paul II. – zum Gegenstand besorgter Debatten werden zu lassen. Sein Anspruch auf hoheitliche Immunität macht die Frage nach seiner rechtlichen Verantwortung zusätzlich kompliziert, aber in einer Zeit, in der sich Benedikt XVI. gegen grundlegende Reformen stemmt, sollte man wohl die Frage stellen, ob der Papst der letzte Mensch dieser Welt sein soll, der über dem Recht steht.

Ich bin, wie stets, meinem Freund Mark Stephens zu Dank verpflichtet für seine Unterstützung, und Jen Robinson für herausragende Recherchen und Kenntnisse. Für zusätzliches Material danke ich Matthew Albert, Lionel Nichols, Stephen Powles und Angela Giannotti und meiner Assistentin Judy Rollinson. Dankbar bin ich auch Tina Brown für ihre Ermutigung und Caroline Michel, meiner Agentin, die mich zu diesem Buch inspirierte, während Stefan McGrath und Will Goodlad bei Penguin seine Veröffentlichung in Rekordzeit zu arrangieren wussten und mit der Beibehaltung der nummerierten Absätze einverstanden waren, in denen ich als Anwalt denke und schreibe. Die Veröffentlichung als „Penguin Special“ – dem ersten seit 1989 – im Jahr des 75. Geburtstags von Penguin ist eine besondere Ehre. Und schließlich danke ich meiner Frau Kathy Lette, einer ehemaligen Katholikin.

Doughty Street Chambers
9. August 2010

Anbei Film-Interview:

http://www.angeklagt-der-papst.de/interviews/filminterview-vom-1682011/index.html

Interview mit Geoffrey Robertson:

http://www.angeklagt-der-papst.de/interviews/interview-vom-482011-mit-download/index.html
[/B]
[/SIZE]

"Angeklagt: Der Papst"

,

Dieses Buch kann ich nur empfehlen:

Deutsche Erstausgabe: "Angeklagt: Der Papst" (The Case of the Pope) von Geoffrey Robertson
Politik, Recht & Gesellschaft

Pressemitteilung von: Gabriele-Verlag Das Wort


Buchcover "Angeklagt: Der Papst"


Pünktlich zum Papstbesuch in Deutschland erscheint am 15. September 2011 das brisante Buch des prominenten britischen Kronanwalts und international tätigen Anwalts für Menschenrechte, Geoffrey Robertson, „The Case of the Pope“, in deutscher Sprache, mit dem Titel „Angeklagt: Der Papst. Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen“.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden, konservativ geschätzt, mehr als 100.000 Kinder, hauptsächlich Jungen, von katholischen Priestern vergewaltigt oder sexuell misshandelt – ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen wurden. Für den Autor – er wurde 2008 in den Internal Justice Council der Vereinten Nationen gewählt – ein Skandal:


„Ich war empört darüber, dass das nicht als grausames Menschenrechtsverbrechen behandelt und der Vatikan nicht verurteilt wurde wegen der Strategien, mit denen diese Verbrechen aktiv vertuscht wurden. Ich hege keine Feindseligkeiten gegen die katholische Kirche oder eine bestimmte säkulare Richtung – viele meiner Freunde sind Katholiken. Aber die Täter kamen ungestraft davon mit dem „Seelenmord“, der für viele Menschen die Folge davon ist, dass sie in jungen Jahren von Priestern vergewaltigt wurden. Deshalb habe ich das Buch geschrieben.“


In „Angeklagt: Der Papst“ geht Robertson der Frage nach, wie die Sexualverbrechen, begangen von katholischen Priestern, so lange verborgen bleiben konnten: Ist der Papst moralisch oder rechtlich verantwortlich für ein System, das es möglich machte, dass so viele entsetzliche Verbrechen ungeahndet bleiben? Sollen er und sein Sitz der Macht, der Heilige Stuhl, weiterhin die Immunität genießen, die sie über das Gesetz stellt? Robertson gibt auch zu bedenken: Solange sich Papst Benedikt XVI nicht von der Schimäre staatlicher Immunität und von dem veralteten kanonischen Recht lösen kann, bleibt der Vatikan ein mächtiger Feind des Fortschritts der Menschenrechte.


Gabriele-Verlag Das Wort
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld
09391/504-138 (Tel.)
09391/504-133 (Fax)
www.gabriele-verlag.de

WIR HABEN EINE NEUE WEBSITE FÜR DAS BUCH:
www.angeklagt-der-papst.de
[/COLOR]

Der Auftrag Gottes an die Söhne Gottes und an die göttliche Weisheit für das Wiederkommen des Christus Gottes

, , , ...

Leben ist Einheit

, , ,

Leben ist Einheit

Wir Menschen lernen nie aus.
Freiheit erwächst aus der

kosmischen Gottes- und Nächstenliebe,
die ohne die Einheit nicht sein kann.
Die Einheit hat also viele,
viele kosmische Aspekte der Freiheit,
die es zu ergründen gilt.

Aus Gabriele:
Leben ist Einheit
[/B][/I]

Sorge der Mütter weltweit - Schützt unsere Kinder und Kindeskinder

, , , ...

Initiative Schützt unsere Kinder und Kindeskinder http://www.schuetzt-unsere-kinder-und-kindeskinder.de/index.html

Abertausende von Kindern und Jugendlichen wurden in den letzten Jahrzehnten von Priestern der
römisch-katholischen Kirche misshandelt und sexuell missbraucht - weiter zurückgehend, muss man sicher von Millionen sprechen. Jedes einzelne Kind steht dabei für ein zerstörtes Leben - wie soll denn ein Mensch das je verkraften? Wie können Eltern und Angehörige damit fertig werden? Und: Wie war es überhaupt möglich, derartige Verbrechen in solchem Ausmaß so lange geheimzuhalten? Wer trägt dafür die Verantwortung?

Die Fakten darüber gelangen zwar mehr und mehr ans Licht der Öffentlichkeit, doch die Frage ist: Wie können wir unsere Kinder und Enkelkinder vor Missbrauch durch Kleriker schützen, wenn die Täter nicht offen genannt werden, weil sie durch ein Schweigegebot der Kirchenoberen gedeckt werden?

Einen wirkungsvollen Schutz kann es nur geben, wenn die Kirchenmauer des Schweigens und des Vertuschens niedergerissen wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Eltern und Großeltern über die Gefahren für ihre Kinder und Enkelkinder und über das Ausmaß der kirchlichen Missbrauchsverbrechen informiert sind. Wobei die Dunkelziffer laut Aussagen von Experten sehr hoch ist; viele der missbrauchten Kinder werden zum Schweigen gezwungen, oder sie schweigen aus Scham, aus Angst, aus Selbsthass ...

Hierzu erschien vor kurzem ein Buch, das von den Juristen bzw. Opferanwälten Dr. Christian Sailer und Dr. Gert Hetzel verfasst und herausgegeben wurde. Es trägt den Titel: „Der Fall des Papstes“. Es ist die Niederschrift einer in Den Haag beim Internationalen Strafgerichtshof eingereichten Anzeige gegen Dr. Joseph Ratzinger. Die Autoren weisen darauf hin, dass er als oberster Schirmherr der römisch-katholischen Kirche auch die Verantwortung dafür trägt, dass die grausamen Vergehen an Kindern durch Priester nicht unterbunden wurden, sondern durch ein System der Geheimhaltung vertuscht wurden, was weiteren Missbrauch ermöglicht hat.

Ist Gott an allem schuld?

, , , ...

Strafanzeige gegen Dr. Joseph Ratzinger, Papst der röm.-kath. Kirche wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 IStGH-Statut

, , , ...

Der Australier, Ehemaliges Heimkind Martin Mitchell, möchte Euch alle auf folgende wichtige Nachricht aufmerksam machen:

Strafanzeige gegen deutschen Papst --- Strafanzeige gegen Dr. Joseph Ratzinger

Strafanzeige gegen oberstes Oberhaupt der Katholischen Kirche eingereicht beim Internationalen Strafgerichtshof in den Haag am 14.02.2011

Formal criminal complaint lodged against Joseph Ratzinger / Pope Benedict XVI in the Hague on 14.02.2011

Papst-Strafanzeige vom 14.02.2011 in deutscher Sprache: »Strafanzeige gegen Dr. Joseph Ratzinger, Papst der röm.-kath. Kirche wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. Art.7 IStGH-Statut« @ http://www.kanzlei-sailer.de/papst-strafanzeige-2011.pdf ( ingesamt 59 Seiten ).

Eine kurze unabhängige Zusammenfassung dieser Papst-Strafanzeige in deutscher Sprache ist hier zu finden: @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/02/19/klage-gegen-benedikt/#comments und @ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/02/zusammenfassung-papstanklage-1.pdf

Die orginelle Zusammenfassung dieser Papst-Strafanzeige vom 14.02.2011 in deutscher Sprache befindet sich auf den Seiten 57, 58 und 59 des Originals @ http://www.kanzlei-sailer.de/papst-strafanzeige-2011.pdf ( insgesamt 3 Seiten ).

Papst-Strafanzeige vom 14.02.2011 in englischer Sprache: »Criminal Charges against Dr. Joseph Ratzinger, Pope of the Roman Catholic Church --- on grounds of Crimes against Humanity --- According to Art. 7 ICC Statute« ist hier zu finden @ http://www.kanzlei-sailer.de/pope-lawsuit-2011.pdf ( insgesamt 51 Seiten ).

Eine kurze Zusammenfassung ( "Summation" ) dieser Papst-Strafanzeige vom 14.02.2011 in englischer Sprache befindet sich auf den Seiten 49, 50 und 51 des Originals @ http://www.kanzlei-sailer.de/pope-lawsuit-2011.pdf ( insgesamt 3 Seiten ).


null

http://www.kanzlei-sailer.de/pope-lawsuit-2011.pdf

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt ....... vor Werten des Grundgesetzes

, , , ...

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...
... vor Werten des Grundgesetzes

Wie lange sollen wir noch unter der kirchlichen Leid-Kultur leiden?
In Deutschland ist es offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt.

„Dobrindt warnt vor rechtlicher Gleichstellung der Glaubensgemeinschaften“. Diese Meldung verbreitet Yahoo Deutschland am 4.1.2011. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt habe vor einer rechtlichen Gleichstellung aller Glaubensgemeinschaften in Deutschland gewarnt. „Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, und wir tun gut daran, die besondere Stellung der christlichen Kirchen zu erhalten.“

Nun sieht aber unsere Verfassung neben der individuellen Freiheit und Gleichheit aller Bürger auch die Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche vor. Wie kommt ein Generalsekretär einer demokratischen Partei zu einer solchen Forderung, die den Werten der Verfassung widerspricht?

Dobrindt reagierte auf ein Interview von FDP-Generalsekretär Christian Lindner in der „Zeit“-Beilage „Christ Welt“. Lindner hatte in diesem Interview gesagt, dass „eine nüchterne Debatte über das Staatskirchenrecht kein antiklerikaler Akt“ sei. Nach mehr als 200 Jahren dürften Regelungen und Zahlungen hinterfragt werden. „Es muss zudem besprochen werden, welche Privilegien auch andere Religionsgemeinschaften irgendwann beanspruchen dürfen.“ Erst der weltanschaulich neutrale Staat könne das Miteinander in einer multireligiösen Gesellschaft befrieden, „indem er mit allen Religionsgemeinschaften kooperiert, die seine Regeln akzeptieren“, sagte Lindner. Dabei müssten die verschiedenen Glaubensgemeinschaften in Deutschland rechtlich gleichgestellt werden. Er erwähnte dabei auch die Möglichkeit, dass der Staat eines Tages nicht nur für die Großkirchen, sondern auch für die Muslime Kirchensteuer einziehen könnte.

Dies wiederum hält der CSU-Generalsekretär Dobrindt für „eine abwegige Vorstellung“: „Was die großen christlichen Kirchen vor anderen Religionsgemeinschaften auszeichnet, ist ihr starkes positives Engagement für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“, so Dobrindt. „Das sollten wir nicht durch eine falsch verstandene Gleichmacherei in Frage stellen.“

Diese Reaktion wirft ein bezeichnendes Licht auf die Situation der Religionsfreiheit in Deutschland. Christian Lindner hat nichts anderes ausgesprochen, als was das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schon immer fordert: Einen weltanschaulich neutralen Staat, in dem alle Glaubensgemeinschaften rechtlich gleichgestellt werden, wie dies in anderen westlichen parlamentarischen Demokratien eine Selbstverständlichkeit ist.

In Deutschland ist es aber, wie gesagt, offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt. Das lässt für das Grund - und Menschenrecht der Religionsfreiheit in Deutschland das Schlimmste befürchten. In der Tat hat man sich in Deutschland offenbar schon so daran gewöhnt, dass die beiden Amtskirchen mithilfe der Funktionäre, die sie in allen Schlüsselpositionen des Staates untergebracht haben, die verfassungsmäßigen Grundwerte in Bezug auf Gleichheit und Religionsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt haben. Dabei ist der Umstand, dass der Staat zum Handlanger der Amtskirchen verkommt, wenn es für diese zwangsweise die Mitgliedsbeiträge der durch Zwangstaufe rekrutierten Mitglieder eintreibt, noch das kleinste Übel. Und es ist kaum anzunehmen, dass eine andere, nicht auf materiellen Interessen gegründete Glaubensgemeinschaft, daran interessiert ist, diesem Beispiel zu folgen.

Das eigentlich Bedenkliche an der Ungleichbehandlung religiöser Bekenntnisse ist, dass die römisch-katholische und die lutherische Amtskirche sich in vielen Bereichen außerhalb des demokratischen Rechtsstaates bewegen. Genannt sei hier nur beispielhaft die Außerkraftsetzung von Grundrechten kirchlicher Arbeitnehmer. Beide Kirchen nehmen für sich über 37 Privilegien in Anspruch, die sie in vielen rechtlichen und gesellschaftlichen Bereichen außerhalb der für jeden Staatsbürger sonst verbindlichen Rechtsordnung stellen. Deutlichstes Zeichen dieser rechtlichen Ungleichbehandlung, die gleichzeitig zu einer schweren Benachteiligung aller übrigen Bürger führt, sind die finanziellen Nachteile, die der demokratische Staat und damit jeder Staatsbürger dadurch erleidet, dass die beiden Amtskirchen jedes Jahr finanzielle Vorteile des Staates in Höhe von 15 Milliarden Euro in Anspruch nehmen.

Wenn Dobrindt von einem "positiven Engagement“ der Kirchen „für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom "sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“ spricht, so versucht er, uns einen uralten kirchlichen Bären aufzubinden. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Die Kirchen saugen den Staat trotz dessen leerer Kassen ständig weiter aus. Und was sie als „Beitrag zum Gemeinwohl“ auf ihre Fahnen schreiben, das lassen sie sich auf Heller und Pfennig vom Staat und den jeweiligen Nutzern wieder ersetzen: Ihre Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime finanzieren die großen Kirchenkonzerne nur zu einem Bruchteil selbst!

Es ist heute völlig unbestritten, dass die Amtskirchen von den Milliarden, die sie dem Gemeinwesen entziehen, höchstens 10 % in Form von Leistungen wieder zurückgeben – ein dankbar schlechtes Geschäft für das Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, das den Amtskirchen bisher ein geschätztes Vermögen von rund 500 Milliarden Euro eingebracht hat. Und was die Werteorientierung der großen Amtskirchen betrifft, muss man sich nicht erst mit den Verbrechen der Vergangenheit dieser Organisationen beschäftigen, um zu erkennen, dass serienweise Vergewaltigungen von Kindern (nicht nur durch Beschäftigte der römisch-katholischen Kirche: der Leiter der Odenwaldschule war lutherischer Kirchenfunktionär), deren Vertuschung und die Verweigerung der Wiedergutmachung für die Opfer eine „Werteorientierung“ darstellen, die unserem Grundgesetz diametral entgegenlaufen.

Das von amtskirchlichen Politikern gerne verwendete Wort von der „christlichen Leitkultur“ – gemeint ist die kirchliche Leitkultur – ist für den demokratischen Rechtsstaat längst zu einer Leid-Kultur geworden. Dieses Gerede ist ebenso irreführend wie die längst entlarvte kostspielige "Soziallüge“ von den angeblich sozialen Wohltaten der Kirchenkonzerne. Folgerichtig hat FDP-Generalsekretär Christian Lindner dafür geworben, dass für eine Leitkultur das Grundgesetz selbst als Wertordnung dienen solle. Dies ist eine Forderung, die jeder verfassungstreue Politiker einschränkungslos unterstützen müsste. Demgegenüber ist der Ruf nach einer "christlichen" Prägung oder nach einer "christlichen" Leitkultur aus dem Mund von Kirchenpolitikern als schwerwiegende Bedrohung der Verfassung anzusehen. Denn diese meinen mit „christlich“ nicht die Friedenslehre des Jesus von Nazareth, sondern die Kirchenlehre und Tradition der römisch-katholischen Kirche und ihrer lutherischen Abspaltung, die beide eine grausame Blutspur der Intoleranz und Gewalt in der abendländischen Geschichte hinterlassen haben, bis hinein in die Gegenwart mit ihrer beispiellosen Verkommenheit der Schwerverbrechen an wehrlosen Kindern.
[/COLOR]
[/B][/COLOR]

Staatsbesuch des Papstes

, , , ...

Brief an Bundespräsident Christian Wulff
www.kanzlei-sailer.de/papstbesuch-brief-an-bundespraesident-wulff-171210.pdf

Rechtsanwalt
Dr. Christian Sailer, Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
e-mail: info@kanzlei-sailer.de
http://www.kanzlei-sailer.de

Herrn Bundespräsidenten
Christian Wulff
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
11010 Berlin

17.12.2010

Staatsbesuch des Papstes


Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

erlauben Sie mir, dass ich mich als Staatsbürger, Jurist und freier Christ mit einigen
Fragen und einer Bitte an Sie wende.
Als Staatsoberhaupt stehen Sie über allen politischen Parteien, Konfessionen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessengruppen. Vom Träger des
höchsten Staatsamtes erwartet das Staatsvolk in besonderem Maße Neutralität
und ausgleichendes Wirken im Widerstreit der vielfältigen öffentlichen und
privaten Belange, nicht zuletzt in Bezug auf die unterschiedlichen religiösen
Gruppierungen unseres Landes. Ihre Rede zum Tag der deutschen Einheit, in
der Sie den Islam als Teil Deutschlands bezeichnet haben, wurde deshalb von
vielen freiheitlich denkenden Bürgern als politisch hilfreicher Fingerzeig empfunden,
der eine aus dem Ruder laufende Diskussion zur rechten Zeit entschärfte.
Angesichts dieser Rede, die Modernität und Liberalität ausstrahlte, verwundert
es umso mehr, dass Sie im Verhältnis zur katholischen Kirche Wege beschreiten,
die vielleicht Mitte des vorigen Jahrhunderts, zu Zeiten der „Volkskirche“,
noch gangbar erschienen, heute aber viele Bürger vor den Kopf stoßen. Ich
meine die Einladung des Papstes zu einem Staatsbesuch, verbunden mit der
Möglichkeit, im Deutschen Bundestag eine Grundsatzrede zu halten.

Vor allem Letzteres ist schwer nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass 70 %
der Bewohner unseres Landes mit der katholischen Kirche nichts zu tun haben.
Im Übrigen wird die Ehre, vor der deutschen Volksvertretung sprechen zu
dürfen, auch Staatsoberhäuptern nur höchst selten zuteil.
Hinzu kommt – und das gilt nicht nur für den Auftritt vor dem Bundestag, sondern
für den gesamten Staatsbesuch -, dass die Stellung des Papstes als
Staatsoberhaupt äußerst fragwürdig ist. Ursprünglich ging der Staat des Papstes
aus der so genannten konstantinischen Schenkung hervor, die sich im 15.
Jahrhundert als Fälschung entpuppte, was die Kirche später auch selbst zugab.
Im 19. Jahrhundert wurde diesem Staatsgebilde zunächst durch Napoleon
ein vorläufiges und später durch den italienischen König Emanuel I. ein definitives
Ende bereitet. Wenn es heute wieder einen Vatikanstaat gibt, so ist
dies auf eine der übelsten Gestalten des vorigen Jahrhunderts zurückzuführen,
nämlich den faschistischen Diktator Benito Mussolini, der in den Lateranverträgen
mit Pius XI. dem Vatikan erneut Staatscharakter zusprach, obwohl
sich das Staatsgebiet auf die Gärten um den Petersdom und das Staatsvolk
auf einige Hundert Prälaten beschränkt. Die Verfassung dieses Staates spiegelt
bis heute ihren faschistischen Ursprung wieder. Art.1 des von Papst Johannes
Paul im Jahr 2000 neu erlassenen „Grundgesetzes“ lautet: „Der Papst
besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden
und richterlichen Gewalt.“ Und in der Präambel dieses Grundgesetzes
heißt es, dass der Staat des Vatikans den Zweck hat, dem Papst im Äußeren
Unabhängigkeit für seine Weltmission zu verschaffen. Der Vatikanstaat ist
also erklärtermaßen nichts anderes als ein Vehikel des Kirchenoberhaupts;
und wer den Papst als Staatsoberhaupt einlädt, lädt damit den Kirchenführer ein,
sodass dessen Glaubenslehre kein Kircheninternum mehr bleibt, sondern zum Politikum wird. Das gilt umso mehr, als die Beweggründe für die Staatseinladung der Vorstellung entspringen, dass Christentum und Kirche identisch seien, eine Auffassung, die viele Bürger keineswegs teilen. Wenn der Papst als Staatsoberhaupt, das sich zugleich als „Stellvertreter Christi“ bezeichnet, in Deutschland einfliegt,wird die Frage, inwiefern er Christus vertritt, zur politischen Frage.

Was Jesus Christus lehrte, ergibt sich aus dem Evangelium, auf das sich auch die Kirche beruft. Dass Kreuzzüge, Hexenverbrennungen und die blutige Missionierung der Ureinwohner Südamerikas nichts mit der Lehre Jesu zu tun hatten, wird auch Benedikt XVI. nicht leugnen. Er wird vielleicht sagen, das liege lange zurück. Nicht so lange zurück liegt die Kriegstreiberei des Vatikans im Jahr 1914, als der vatikanische Gesandte in Wien die damalige österreichische Regierung zu „scharfem Vorgehen“ gegen Serbien aufforderte und damit den 1. Weltkrieg mit heraufbeschwor. Nicht lange zurück liegt auch die kirchliche Unterstützung Mussolinis beim Überfall auf Abessinien im Jahr 1935 oder die Unterstützung der Franco-Diktatur durch Pius XII., der dem Kriegsverbrecher in Madrid mit den Worten gratulierte: „Indem wir unser Herz zu Gott erheben, freuen wir uns mit ew. Exzellenz über den von der katholischen Kirche so ersehnten Sieg“ – ein Sieg, der rund Hunderttausend Republikanern hauptsächlich in Gefängnissen und bei Erschießungen das Leben kostete. Erinnert sei auch an die moralische Unterstützung des Russland-Feldzugs Hitlers durch katholische Würdenträger bis hin zu Pius XII. Kardinal Graf von Galen feuerte im Jahr 1942 in einem Hirtenbrief die deutschen Soldaten zu einem Kreuzzug gegen den Bolschewismus an. Nicht zu vergessen ist auch der Völkermord an Hunderttausenden orthodoxer Serben, der von 1941 bis 1943 unter maßgeblicher Beteiligung katholischer Kleriker in Kroatien stattfand, angeführt von dem katholischen Ustascha-Führer Pavelic, der mehrmals von Pius XII. empfangen und jeweils mit den besten Wünschen „für die weitere Arbeit“ entlassen wurde. Und der unmittelbare Vorgänger des jetzigen Papstes hielt es in den 90-iger Jahren für nötig, sowohl beim ersten Golf-Krieg als auch im Bosnienkrieg vom „gerechten Krieg“ zu sprechen und zu betonen: „Wir sind keine Pazifisten.“ Auch der jetzige Papst distanzierte sich schon einmal vom so genannten Fundamentalpazifismus.
Man mag dies unter dem Gesichtspunkt des Völkerrechts für richtig halten, nur mit Jesus von Nazareth hat es eben nichts zu tun, der Gewalt unter keinen Umständen für gerechtfertigt hielt. Dann kann man aber dem Papst auch keine Vorzugsbehandlung als Stellvertreter Christi einräumen, denn die Papstkirche steht in eklatantem Gegensatz zur Lehre Jesu, was sich eindeutig auch aus der Kirchenbibel ergibt.

Ein Blick in die als Gründungsurkunde des Christentums geltenden Evangelien zeigt, dass auch das riesige Dogmengebäude der Kirche mit Jesus von Nazareth nichts zu tun hat. Es ist nicht einmal durch Theologenweisheit entstanden, sondern im 4., 5. und 6. Jahrhundert durch das Diktat römischer Kaiser. Sie waren es, die in der römischen Staatskirche Religionsstreitigkeiten durch Machtsprüche erledigten und z.B. dekretierten, dass Christus „wesenseins mit Gott“ sei (Kaiser Konstantin, Nizzäa, 325), dass es eine Dreieinigkeit von Gott Vater, Gott Sohn und Heiligem Geist gebe und eine allein-seligmachende Kirche (Kaiser Theodosius I., Konstantinopel, 381) und vor allem, dass jeder verflucht sei, der daran glaube, dass am Ende aller Zeiten alle Seelen und Menschen zu Gott zurückkehren (Kaiser Justinian, Konstantinopel, 553).
Mit solchen und ähnlichen Bannflüchen traktiert die katholische Kirche ihre Mitglieder bis zum heutigen Tag. Einer davon lautet: „Wer nicht die ganze kirchliche Überlieferung annimmt, die geschriebene wie die ungeschriebene, der sei verflucht.“ (Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, Nr.85). „Verflucht“ heißt im Kontext kirchlicher Glaubenssätze: verdammt in alle Ewigkeit. Verflucht wird auch jeder, der „nicht alle Bücher der Heiligen Schrift“, wie sie von der Kirche kanonisiert wurden, also das Neue und Alte Testament, „anerkennt“, oder „wer leugnet“, dass diese Schriften unmittelbar „von Gott eingegeben sind“ (Neuner-Roos, a.a.O., Nr.98). Dabei sind diese Schriften zum Teil geradezu gemeingefährlich. Im Alten Testament steht z.B.: „Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin.“ (3.Mose, 20,10) Auch Homosexuellen droht nach der alttestamentlichen Scharia die Steinigung. Verdammt wird nach der kirchlichen Lehre auch jeder,der aus der Kirche austritt, ohne Rücksicht darauf,dass er als Säugling zwangsweise hineingetauft wurde. Ewig verdammt ist auch jeder, der sich nicht der Unfehlbarkeit des Papstes und den von ihm verkündeten Glaubenssätzen unterwirft. Man kann sagen, es handelt sich um eine ausgesprochen gefährliche Ideologie, die bei vielen Kirchenmitgliedern auch ihre psychische Wirkung zeigt, nicht nur in Form von Unfreiheit, sondern auch in Form ekklesiogener Neurosen – ein inzwischen medizinisch anerkanntes Krankheitsbild.

Eine Organisation, die ihre Mitglieder zwangsweise erwirbt und zwangsweise mit der Androhung ewiger Höllenstrafen bei der Stange hält, verstößt gegen die Menschenwürde.
Wenn der Papst als Staatsoberhaupt auftritt, ist seine staatliche und religiöse Diktatur nicht mehr bloß eine „Sache der Katholiken“, sondern eine Frage der politischen Akzeptanz, wie es bei anderen Staatsgästen mit diktatorischem Hintergrund auch der Fall wäre. Aus dem religiösen Ärgernis seiner totalitären Dogmen wird eine politische Provokation. Dass die Inhalte seines Glaubens für Außenstehende tabu sein sollten, kann er für sich nicht mehr in Anspruch nehmen, denn der Papst macht mit seiner Religion und seiner Behauptung, er sei der „Stellvertreter Christi“, Politik. Dann wird man ihm seine eigene Bibel entgegenhalten und ihm sagen dürfen bzw. müssen, dass Christus keinen Stellvertreter vorgesehen hat und dass die Kirche mit ihrer blutigen Geschichte und ihrem bis heute andauernden Zwangsystem der freiheitlichen Lehre Christi seit 1500 Jahren ins Gesicht schlägt.
Bedenkt man dies, erweist sich der angebliche „Stellvertreter Christi“ eher als der Stellvertreter einer Gegenorganisation. Würden Sie den Papst auch unter dieser Prämisse einladen, nur weil er ein Staatsoberhaupt ist? Vermutlich nicht. Also erfolgt die Einladung aus bestimmten Glaubensgründen, was für einen Staatsbesuch keine legitime Motivation ist.
Die meisten Menschen nehmen die Gleichsetzung von Kirche und Christentum einfach hin, weil sie weder über die blutige Geschichte der Kirche noch über ihre totalitäre Lehre informiert sind, die bis heute gilt. Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, und auch der Herr Bundestagspräsident dürften entsprechende Kenntnisse haben. Deshalb darf ich Sie fragen, wie Sie es verantworten wollen, dem Papst die Möglichkeit zu geben, im Deutschen Bundestag für sein Kirchenregime Reklame zu machen; für ein Regime, das in Deutschland und weltweit Tausende von Kinderschändern in seinen Reihen hat und deren Verbrechen systematisch vertuscht hat, auch unter maßgeblicher Beteiligung des jetzigen Papstes; für ein Regime, das durch so genannte Sektenbeauftragte religiöse Minderheiten in Deutschland ausgrenzt und diskriminiert, was die amerikanische Außenministerin in ihrem jüngst vorgelegten Jahresbericht über Religionsfreiheit ausdrücklich rügte; und für ein Regime, das 3000 professionelle „Teufelsaustreiber“ (Exorzisten) unterhält und damit das Mittelalter ins 21. Jahrhundert transportiert?

Der überwiegende Teil der Bevölkerung wird für diesen Staatsbesuch kein Verständnis haben, auch wegen des irrwitzigen Sicherheitsaufwandes und den enormen Kosten von zig Millionen Euro. Da der Papst nur scheinbar als Staatsoberhaupt, in Wirklichkeit aber als Kirchenoberhaupt kommt, verletzt sein Auftritt im Deutschen Bundestag die weltanschaulich-religiöse Neutralitätspflicht des Staates, es sei denn, man will in Zukunft auch die Vertreter anderer Religionen und Weltanschauungen im Bundestag reden lassen. Die Bürger dieses Landes und ihre Volksvertretung haben es nicht nötig, sich über Ethik und Moral von einem Kirchenführer belehren zu lassen, der einer Organisation vorsteht, die die größte Blutspur in der Weltgeschichte hinterließ, die sich im 19. Jahrhundert vehement gegen die Anerkennung von Menschenrechten wehrte, die über 1500 Jahre Antisemitismus schürte und noch bis zum 2. vatikanischen Konzil das Grundrecht auf Religionsfreiheit ablehnte und ihren Mitgliedern bis heute verweigert – durch Androhung schlimmster Strafen im Falle des Austritts. Solange der Papst sein totalitäres Kirchenregime, angefangen von der Verfassung des Vatikanstaats bis hin zu den Drohungen des kirchlichen Katechismus, nicht ändert, mag man ihn, wenn man will, als gestrengen Religionsführer tolerieren, als Staatsoberhaupt sollte man ihn in einem freiheitlichen Gemeinwesen, das sich von mittelalterlicher Glaubensknechtschaft gelöst hat, nicht empfangen.
Wenn er nicht von sich aus bereit ist, seinen Staatsbesuch in eine Pastoralreise umzuwandeln, möchte ich Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, bitten, jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass der Papst nicht im Deutschen Bundestag auftritt. Ich bin überzeugt, dass diese Bitte im Sinne vieler Bürger ist und vor allem im Sinne unserer Verfassung: In Deutschland gibt es, wie das Grundgesetz ausdrücklich feststellt, keine Staatskirche und deshalb hat der Vertreter eines Kirchenstaats im Parlament unseres Landes nichts zu suchen.

Da es sich um eine öffentliche Angelegenheit ersten Ranges handelt, bitte ich Sie um Verständnis, wenn ich diesen Brief als offenen Brief schreibe. Ihrer geschätzten Antwort sehen ich und viele ähnlich denkende Mitbürger mit großem Interesse entgegen. Einen Abdruck dieses Briefes erlaube ich mir, dem Herrn Bundestagspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen
und staatsbürgerlicher Hochschätzung

gez:Christian Sailer

Beharrungsvermögen der Kirche

, , , ...



"In der Kirche ist das Beharrungsvermögen ein sehr starker Faktor. Sie neigt infolgedessen dazu, einmal erworbenes Gut und erworbene Positionen zu verteidigen. Die Fähigkeit zu Selbstbescheidung und Selbstbeschneidung ist nicht in der richtigen Weise entwickelt … Leider war es in der Geschichte immer so, dass auch die Kirche nicht die Fähigkeit hatte, selber das irdische Gut abzustoßen, sondern dass es ihr immer wieder genommen werden musste und dieses Genommenwerden ihr dann zum Heil gereichte."
(Joseph Kardinal Ratzinger in dem Buch "Salz der Erde", Stuttgart 1996, S. 185)
February 2012
M T W T F S S
January 2012March 2012
1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29